Offene Sprechstunde zur Wohngeldreform

Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Wollen Sie erstmalig einen Wohngeldantrag stellen oder sich beraten lassen, besteht hierzu donnerstags zwischen 15.00 und 18.00 Uhr im Raum 109 der Verwaltungsnebenstelle die Möglichkeit. Wir beantworten Ihre Fragen und händigen Ihnen die für Sie individuell notwendigen Unterlagen aus. Da eine vorherige Anmeldung entfällt, kann es zu Wartezeiten kommen. Weitere Fragen beantworten wir telefonisch.

Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Bewilligung erfolgt rückwirkend ab Antragseingang.

Sofern Ihnen bereits eine Wohngeldbewilligung über den 31.12.2022 hinaus vorliegt, erhalten Sie voraussichtlich im April 2023 automatisch einen neuen, angepassten Bescheid und die entsprechende Nachzahlung. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.

Heizkostenzuschuss II

 Wohngeldbeziehende erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss. Der Heizkostenzuschuss wird gewährt, wenn mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wurde. Er ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415,00 Euro, mit zwei Personen 540,00 Euro. Für jede weitere Person kommen 100,00 Euro hinzu. Die Einmalzahlung wird automatisch gezahlt; ein Antrag ist auch hier nicht erforderlich. Fragen beantworten wir gerne donnerstags, in der Sprechstunde von 15.00 bis 18.00 Uhr oder telefonisch.