Berichte

Überörtliche Prüfung

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW führt die überörtliche Prüfung als Teil der Aufsicht des Landes über die Kommunen durch.

Die überörtliche Prüfung erstreckt sich auf eine Rechtmäßigkeitsprüfung, die Prüfung der Buchhaltung und der Zahlungsabwicklung und die Prüfung der Gemeinden auf Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers wird die überörtliche Prüfung dadurch in die Lage versetzt, bei der Modernisierung der kommunalen Verwaltungen eine aktive Rolle zu übernehmen.

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW teilt das Prüfungsergebnis in Form eines Prüfberichts mit.

Ergebnisse der Analyse werden als Feststellung bezeichnet. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein.

Feststellungen, die nach Auffassung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung beziehungsweise Begründung durch die Kommune erforderlich machen, sind Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW. Hierzu würde eine gesonderte Stellungnahme angefordert, und dies würde im Bericht mit einem Zusatz gekennzeichnet. Beanstandungen nach § 105 Abs. 6 GO NRW seitens der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sind im aktuellen Prüfbericht jedoch nicht vorhanden.

Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen.

Zur Information werden die Prüfberichte nachfolgend als Download zur Verfügung gestellt.

Überörtliche Prüfung 2017
Überörtliche Prüfung 2013

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