Friedhofs- und Leichenhallengebühren

Grabstellengebühren (Stand: 01.01.2022)

Diese Gebühren aktuell nicht mehr gültig sind, da ab dem 01.04.23 eine neue Gebührenordnung in Kraft getreten ist.

Eine Aktualisierung wird Zeitnah erfolgen

Gebühren für ReihengräberGebührenhöhe
für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Grabstelle242,00 €
für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres je Grabstelle484,00 €
in Urnenreihengrabstellen262,00 €
Gebühren für anonyme GräberGebührenhöhe
für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Grabstelle323,00 €
für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres je Grabstelle645,00 €
in anonymen Urnengrabstellen310,00 €
Gebühren für Rasenreihengräber (inklusive Grabpflege)Gebührenhöhe
für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Grabstelle800,00 €
für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres je Grabstelle1.400,00 €
in Urnenrasenreihengrabstellen570,00 €
Gebühr für das Nutzungsrecht an WahlgräbernGebührenhöhe
Einzelwahlgrab1.437,50 €
Doppelwahlgrab2.400,00 €
Dreierwahlgrab3.500,00 €
Viererwahlgrab4.425,00 €
Urnenwahlgrab662,50 €
Erweiterung und Verlängerung des NutzungsrechtsGebührenhöhe
Einzelwahlgrab je Jahr57,50 €
Zweierwahlgrab je Jahr96,00 €
Dreierwahlgrab je Jahr140,00 €
Viererwahlgrab je Jahr177,00 €
Urnenwahlgrab je Jahr26,50 €

Gebühren für die Nutzung des Aschestreufeldes

Gebühren für die Nutzung des AschestreufeldesGebührenhöhe
Nutzung des Aschestreufeldes137,00 €

Gebühren für die Grabbereitung

Gebühren für die GrabbereitungGebührenhöhe
bei Bestattungen an Samstagen, auf besonderen Antrag, erhöhen sich die Gebühren um65,00 €
für die Bestattung eines Kindes bis zum vollendeten 5. Lebensjahr190,00 €
für Personen über 5 Jahre
bei Zuschütten des Grabes durch Fremdpersonen, auf besonderen Antrag, ermäßigen sich die Gebühren um 65,00 € auf
635,00 €
570,00 €
für die Beisetzung von Urnen oder Aschen ohne Urne171,00 €
für das Aufheben einer Grabstelle durch die Stadt318,00 €

Die Gebühren für die Ausgrabung zur Umbettung (Särge/Leiche)

Die Gebühren für die Ausgrabung zur Umbettung (Särge/Leiche)Gebührenhöhe
bei einer Ruhefrist bis zu 5 Jahren320,00 €
bei einer Ruhefrist von 5 bis 10 Jahren650,00 €
bei einer Ruhefrist von mehr als 10 Jahren1.000,00 €
für die Ausgrabung einer Urne110,00 €

Bei Verstorbenen unter 5 Jahren ermäßigen sich diese Gebühren um 20 %.

Für Nebenarbeiten bei der Ausgrabung zur Umbettung einer Leiche wie zum Beispiel Versetzung von Grabdenkmälern, Beseitigung von Beschädigungen an Nachbargräbern oder an den Friedhofseinrichtungen, sind die von der Stadt Kalkar aufgewandten Kosten zu erstatten.

Erfolgt die Ausgrabung aufgrund einer behördlichen Anordnung, ist die Anordnungsstelle für die Zahlung der Gebühren zuständig.

Gebühren für die Benutzung der Friedhofs- sowie Leichenhallen

Benutzung der Leichenkammer/Friedhofshalle Kalkar bzw. einer Leichenhalle im übrigen Stadtgebiet Kalkar

Gebühren für die Benutzung der Friedhofs- sowie LeichenhallenGebührenhöhe
eines Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr205,00 €
eines Verstorbenen vom Beginn des 6. Lebensjahres an323,00 €
Nutzung der Aussegnungshalle für Verstorbene, die an anderen Standorten aufgebahrt werden,
pro Tag oder am Beisetzungstag
211,00 €

Gebühren für sonstige Leistungen

Gebühren für sonstige LeistungenGebührenhöhe
Genehmigung zur Herstellung von Grabgewölben je Quadratmeter ummauerter Grundfläche12,50 €
Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von Grabsteinen, Grabplatten,
Grabkreuzen und Einfriedigungen je Grabstelle
25,50 €
Ausfertigung einer Ersatzurkunde über das Grabnutzungsrecht5,00 €
Umschreibung des Grabnutzungsrechtes7,50 €
Nutzungsgebühr der Stele auf dem AscheverstreufeldKostenerstattung nach
tatsächlichem Aufwand
Nutzungsgebühr der Grabplatte eines UrnenrasenreihengrabesKostenerstattung nach
tatsächlichem Aufwand
Nutzungsgebühr der Grabplatte eines RasenreihengrabesKostenerstattung nach
tatsächlichem Aufwand

Die Gebühren für die Herstellung von Einfriedungen auf den von der Stadt besonders ausgewiesenen Flächen berechnen sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Leistung.

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