Denkmalbereiche

Denkmalbereiche

In Kalkar gibt es derzeit drei Gebiete, in denen eine Denkmalbereichssatzung gilt. Im Gegensatz zu den Baudenkmälern, welche innen und außen geschützt sind, gilt für alle anderen Gebäude und Flächen im Satzungsgebiet der Denkmalschutz nur für das äußere Erscheinungsbild. Ziel einer Denkmalbereichssatzung ist der Schutz des Ortsbildes und seiner Struktur insgesamt, maßgeblich ist somit die nach außen wirksame Bausubstanz.

Für alle Bauvorhaben und Veränderungen, die das Erscheinungsbild des Denkmalbereichs berühren, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß DSchG NRW bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen.

Stadtteil Kalkar - Stadtkern mit umgebenden Graben- und Wallanlagen

Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung Kalkar

Kalkar gehört zu den wenigen mittelalterlichen Gründungsstädten des Rheinlandes, die im 13. Jahrhundert auf freiem Feld entstanden sind (vgl. Lechenich, Goch). Von den Städten am Niederrhein hat vor allem die Stadt Kalkar ihr vom Mittelalter geprägtes Ortsbild in einer sonst nicht mehr anzutreffenden Vollständigkeit bewahrt, das in den wesentlichen Zügen, der Gesamtsituation, dem Straßennetz, den Großbauten wie Rathaus und Stadtpfarrkirche und in der schmalen Parzellierung noch weitgehend der im Städtebuch von Braun und Hogenberg 1575 überlieferten Gestalt entspricht.

Die weitgehend erhaltene städtebauliche Struktur in Verbindung mit den überlieferten Bauten machen Kalkar zu einem hervorragenden Beispiel mittelalterlicher Stadtbaukunst.

Der historische Stadtkern wird noch vollständig umgürtet durch die weitgehend von Bebauung freigehaltene Wall- und Grabenzone. Im Osten blieb die Stadtansicht von Gewerbe und Wohnsiedlungen frei, so dass sich hier noch einzig eine historisch geprägte Stadtsilhouette präsentiert, in der Kirche, Rathaus und die 1770 erbaute Windmühle dominieren.

Mit dem Stadtkern Kalkar ist die Stadt Kalkar Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in NRW.

Stadtteil Grieth - Stadtgrundriß mit Silhouette -

Geltungssbereich der Denkmalbereichssatzung Grieth

Grieth wurde 1250 von Graf Dietrich VI. von Kleve gegründet. Für die Gründung waren wirtschaftliche und politische Motive maßgeblich. Wirtschaftlich wird Grieth die Rolle einer Hafen- und Schifferstadt für die 1240/1242 zu Städten erhobenen Orte Goch, Kalkar, Kleve zugedacht worden sein. Die unmittelbare Lage am Rhein bestimmte weitgehend die Lebensform der Bewohner. So waren Fischfang und Schifffahrt Jahrhunderte hindurch die wesentlichen Erwerbszweige.

Erhalten hat sich in Grieth die Geschlossenheit des Ortsbildes innerhalb der mittelalterlichen Grenzen, die durch Schifferdamm und Stadtwall umschrieben sind. In dem, die niedrige, meist zweigeschossige Bebauung überragenden Kirchturm, erhält die Stadtsilhouette ihren markanten Akzent.

Das Stadtbild von Grieth wird in seiner Grundrissstruktur noch heute geprägt von der mittelalterlichen Anlage. Der großzügig bemessene Marktplatz liegt außermittig zum östlichen Stadtrand orientiert. Getrennt vom Markt durch eine Häuserzeile schließt sich der unmittelbar an die östliche Stadtmauer angrenzende Kirchhof an.

Drei parallel führende Straßen, zwei davon den Markt tangierend (Rheintorstraße, Kirchstraße) führen zum ehemaligen Hafen. Das übrige Straßennetz lagert sich rasterförmig an den Marktplatz an. In der nordwestlichen Ecke der Stadtbefestigung liegt Haus Grieth. Unter Nutzung mittelalterlicher Bausubstanz war die ehemalige Stadtburg der Klever Grafen im späten 19. Jahrhundert in eine Villa gutbürgerlichen Zuschnittes umgewandelt worden.

Stadtteil Hanselaer - Kirchort Hanselaer -

Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung Hanselaer

Zwei Kilometer östlich von Kalkar über einer alten, trocken gefallenen Rheinschleife liegt der Kirchort Hanselaer (um 1170 erstmals urkundlich erwähnt). Der Kern des Ortes, der Kirchenbau, dem St. Antonius Abt, Abbas, geweiht, war vermutlich im Ursprung Eigenkirche des Kölner Stifts Maria im Kapitol, dem zu Beginn des 13. Jahrhunderts in Hanselaer ein Hof mit Kapelle unterstand. 1351 wird das Kirchspiel Hanselaer genannt, 1441 mit der Stadtpfarre St. Nicolai in Kalkar vereinigt. Über die Geschichte der folgenden Jahrhunderte ist kaum Schriftliches überliefert, jedoch bewahrte der Ort über Jahrhunderte den Gesamteindruck eines im Inneren homogenen und im Bezug zum umgebenden Wirtschaftsland nahezu ungestörten Dorfes. Seit der kommunalen Neuordnung der 1970er Jahre gehört der Ort verwaltungsorganisatorisch zur Stadt Kalkar, kirchlich nach wie vor zur Pfarre St. Nicolai.

Das dörfliche Gefüge wird geformt aus den Hofstellen, aus der Lage der einzelnen Objekte zueinander, aus der Bauweise, den Proportionen von Baukörpern und Architekturelementen, den Dachformen, Dachneigungen, Trauf- und Firsthöhen, Firstrichtungen, Materialien, aus der Staffelung der Volumina entsprechend der Gebäudebedeutung in der Reihenfolge Kirche, Höfe, Wohnhäuser und Nebengebäude und aus der Zuordnung und Einfriedung der Freiflächen: der Hofflächen, der von Hecken eingefassten Gärten, der Obstwiesen, Wiesen, des Weidelands und der Felder.

 

Fragen oder Anregungen zu den Denkmalbereichen können Sie an denkmal@kalkar.de richten oder Sie wenden sich an die unten aufgeführte Ansprechpartnerin.

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