Bei der Realisierung von Bauvorhaben sind eine Vielzahl Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften sowie technische Baubestimmungen zu beachten.
Die Abteilung Bauordnung der Stadt Kalkar ist in diesem Zusammenhang für die Abwicklung von Verfahren gemäß § 63 des Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen - Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) zuständig.
Daneben nimmt die Abteilung Bauordnung im Sinne der Stadt Kalkar zu allen Baumaßnahmen, die im sogenannten Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im sogenannten Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen, Stellung.
Vor Einreichung eines Bauantrages bei der Kreisverwaltung Kleve, ist es ratsam eine Bauberatung bei der Stadt Kalkar - Abteilung Bauordnung - zur Klärung offener Fragen in Anspruch zu nehmen.
Interessante Informationen rund um das Bauen finden Sie u.a. auf der Homepage der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und unter der Rubrik "Bauen & Wohnen" bei der Kreisverwaltung Kleve.