Aktuelle Beteiligungsverfahren

 

Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

 

Bebauungspläne

 

Bebauungsplan Nr. 102 - Solarpark Kalkarberg

Planzeichnung

Begründung

Artenschutzgutachten

 

Flächennutzungsplan/ -änderungen

 

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - Solarpark Kalkarberg

Planzeichnung

Begründung

Artenschutzgutachten

 

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - Bildungszentrum Wissel

Planzeichnung

Begründung

Artenschutzgutachten

 

Sonstige baurechtliche Satzungen

Zurzeit keine Beteiligungen.

 

Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Bebauungspläne

Zurzeit keine Beteiligungen.

Flächennutzungsplan/ -änderungen

Zurzeit keine Beteiligungen.

Sonstige baurechtliche Satzungen

Zurzeit keine Beteiligungen.

 

Erneute Beteiligungen der Öffentlichkeit  sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a (3) BauGB

Zurzeit keine Beteiligungen.

 

Hinweise

Aktuell stellt die Stadt Kalkar die Bebauungspläne sukzessiv auf den Standard X-Planung (X-Plan-GML) um. Jedoch liegen zum Zeitpunkt der Beteiligung noch nicht alle Pläne in x-plan-konfomer vollvektorieller Form vor und werden erst zum Satzungsbeschluss entsprechend aufbereitet. Die bereits nach dem neuen Standard aufbereiteten Planverfahren sind neben den für die Beteiligung erforderlichen Unterlagen (Planzeichnung, Begründung, gegebenenfalls Fachgutachten) mit einem zielgerichteten Link zum jeweiligen Plan im Geoportal Niederrhein versehen, wo auch die X-Plan-GML hinterlegt ist. Dabei ist zwischen vollvektoriellen Plänen und Teilvektoriellen Plänen zu unterscheiden. Bei Vollvektoriellen Plänen sind alleTeilflächen des Bebauungsplanes mit Sachdaten hinterlegt, sodass Informationen u.a. über die Flächenfestsetzung oder Geschossigkeit des jeweiligen Gebietes direkt abgerufen werden können. Bei teilvektoriellen Plänen ist ausschließlich ein Geltungsbereich dargestellt. In beiden Fällen können die für die Beteiligung maßgeblichen Dokumente (Rechtsplan, Begruendung) sowie die weiteren Unterlagen direkt vom Geoportal heruntergeladen werden. Bei Fragen rund um das Thema X-Planung wenden Sie sich gerne an Herrn Saegert aus der Abteilung Stadtplanung.

Alle hier gezeigten Planentwürfe dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Anprechpartner/in.

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