Ulftsches Haus

Das Backsteinhaus, in der Mitte des 15. Jahrhunderts erbaut, ist ein prächtiges Beispiel für ein typisches Kalkarer Bürgerhaus. Benannt nach dem früheren Besitzer Sander van Ulft, der das Haus 1544 erwarb, wurde das Haus zur Zeit der spanischen Besatzung im niederländischen Freiheitskrieg schwer beschädigt und erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts wieder für eine Wohnnutzung hergerichtet. In den Jahren 1735-1760 befand sich das Haus im Besitz des mehrere Jahrzehnte amtierenden Bürgermeisters von Kalkar, Alard Gerhard Hellendorn, dessen Mutter zur angesehenen Kalkarer Familie Grondt zählte. Er vermietete das Haus und brachte es nach seinem Tod in seine Armenstiftung ein. Seinem Testament ist zu entnehmen, dass „auß denen einkünfften meiner nachlaßentschafft unter die armen hieselbst" Anteile von Roggen und Weizen aufzuteilen sei. Im Jahre 1983 wurde das Haus umfassend restauriert und renoviert und als Gastronomiebetrieb (De Gildenkamer) ausgestattet.

Ulftsches Haus vor 1983
Foto: Inge Breidenbach, Architektin, vor 1983

Bei der denkmalpflegerisch begleiteten Renovierung ab 1983 wurden vom Hausbesitzer gotische Wand- und Deckenmalereien entdeckt. Besonders eindrucksvoll ist die florale Ornamentik der Balkendecke in der Opkamer. Das Hauptthema der religiösen Motive der Wandmalereien bildet das „salomonische Urteil" an der Ostwand. An der Westwand befinden sich Darstellungen der Heiligenfiguren Georg und Christophorus. Diese Motive lassen sich auch in vergleichbarer Anordnung am Georgsaltar in der St. Nicolai Kirche in Kalkar finden. Zudem wurde als Reminiszenz an den einstigen Treppengiebel eine moderne Giebelkonstruktion errichtet.

Ulftsches Haus, Salomonisches Urteil
Foto: Lioba Rochell, 2020