Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 ist aufgestellt und am 03.05.2016 gemäß § 81 Abs. 2 GO NRW in den Rat eingebracht worden.

Die Verabschiedung des 1. Nachtragshaushaltes ist in der Sitzung des Rates am 23.06.2016 vorgesehen.