Außenbereichssatzung - Eyland

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die Aufstellung der Außenbereichssatzung - Eyland - gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

Ziel der Aufstellung der Außenbereichssatzung ist die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Siedlungsansatzes im Kalkarer Stadtteil Emmericher Eyland sowie die planungsrechtliche Begünstigung von Vorhaben, die eine bauliche Entwicklung innerhalb der bestehenden Siedlungsstruktur ermöglichen.

In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich im Stadtteil Emmericher Eyland dargestellt:

Eyland

Genaue Informationen zur Einsicht in die Außenbereichssatzung entnehmen sie bitte dem Amtsblatt der Stadt Kalkar (Ausgabe 18/2022) vom 02.11.2022 (abrufbar unter https://www.kalkar.de/de/dienstleistungen/amtsblatt/).