Benutzung von Löschwasser zur Berieselung von Feldern ist illegal

Die Ordnungsbehörde der Stadt Kalkar weist darauf hin, dass das Anzapfen von Löschwasserbrunnen verboten ist. Wer dies dennoch tut, gefährdet den Brandschutz. Bei öffentlichen Löschbrunnen handelt es sich um Einrichtungen des Brandschutzes, deren Funktion uneingeschränkt sichergestellt werden muss. Beschädigungen an Löschwasserbrunnen durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung müssen daher ausgeschlossen werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich eine unkontrollierte Nutzung über einen längeren Zeitraum hinweg, je nach Ergiebigkeit des jeweiligen Grundwassers, negativ auf den Grundwasserhaushalt auswirken kann und insgesamt die Sicherstellung des Brandschutzes gefährdet – insbesondere bei lang anhaltender Trockenheit, wie im Moment.

Es ist festgestellt worden, dass durch landwirtschaftliche Betriebe offensichtlich in den letzten Tagen versucht wurde, die eigenen Felder zu bewässern.

Die widerrechtliche Nutzung öffentlicher Löschbrunnen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.