Aktuelle Beteiligungsverfahren zu Bauleitplanverfahren der Stadt Kalkar

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - Feuerwehrgerätehaus Grieth am Rhein

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.07.2024 bis einschließlich 20.08.2024.

Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses für den Kalkarer Stadtteil Grieth am Rhein.

In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:

8_FNP

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 085 - Gewerbegebiet Oyweg

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB vom 15.07.2024 bis einschließlich 20.08.2024.

Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Steuerung der zulässigen Nutzungsarten in einem bestehenden Gewerbegebiet im Kalkarer Stadtteil Altkalkar.

In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:

085

 

Die Planunterlagen mit der Darlegung der Planabsichten zu den einzelnen Bauleitplanverfahren können unter Aktuelle Beteiligungsverfahren abgerufen werden. Die Bekanntmachung zur Durchführung der fBeteiligungsverfahren erfolgte am 12.07.2024 im Amtsblatt der Stadt Kalkar (Ausgabe 12/2024). Bei Fragen zur Beteiligung und zu den Planinhalten wenden Sie sich gerne an den unten aufgeführten Ansprechpartner.

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