8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - Feuerwehrgerätehaus Grieth am Rhein
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.07.2024 bis einschließlich 20.08.2024.
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses für den Kalkarer Stadtteil Grieth am Rhein.
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 085 - Gewerbegebiet Oyweg
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB vom 15.07.2024 bis einschließlich 20.08.2024.
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Steuerung der zulässigen Nutzungsarten in einem bestehenden Gewerbegebiet im Kalkarer Stadtteil Altkalkar.
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:
Die Planunterlagen mit der Darlegung der Planabsichten zu den einzelnen Bauleitplanverfahren können unter Aktuelle Beteiligungsverfahren abgerufen werden. Die Bekanntmachung zur Durchführung der fBeteiligungsverfahren erfolgte am 12.07.2024 im Amtsblatt der Stadt Kalkar (Ausgabe 12/2024). Bei Fragen zur Beteiligung und zu den Planinhalten wenden Sie sich gerne an den unten aufgeführten Ansprechpartner.