"Konzern" Stadt Kalkar
Seit dem 01.01.2009 erfolgt die Abbildung der Geschäftsvorfälle bei der Stadt Kalkar im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements nach kaufmännischen Grundsätzen gemäß den einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW).
Die Gemeinden weisen heute aufgrund zahlreicher Ausgliederungen und Beteiligungen vielfach konzernähnliche Strukturen auf, um ihre gemeindlichen Aufgaben zu erfüllen. Dabei beteiligt sich die Stadt Kalkar auch an privatrechtlichen Unternehmen.
Beteiligungsbericht
Nach § 117 Abs. 1 S. 1 GO NRW hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, wenn die Stadt von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 11a GO NRW befreit ist. Das ist für die Stadt Kalkar seit 2019 der Fall. In dem Beteiligungsbericht ist die in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erläutern. Dadurch wird die Gesamtübersicht über die Betriebe der Gemeinde hergestellt und die Informationslücke zum Gesamtlagebericht, der dem Gesamtabschluss beizufügen ist, geschlossen. Im Beteiligungsbericht sollen daher die Gemeinden auch ihre gesamte Beteiligungsstruktur aufzeigen, unabhängig davon, ob sie außerhalb ihrer Kernverwaltung in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form tätig sind.
In dem Beteiligungsbericht steht die Lage jedes einzelnen gemeindlichen Betriebes und nicht die Gesamtlage im Blickpunkt. Er darf nicht als ein Werk betrachtet werden, das jedes Jahr als neue Aufgabe zu erledigen ist. Die Fortführung der Aufgabenerledigung erfordert, dass der Bericht durch den Aufbau einer Zeitreihe eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse sichert und die Entwicklung transparent macht.
Der Beteiligungsbericht bietet eine umfangreiche Orientierungshilfe für die politischen Gremien, die Verwaltung sowie die breite Öffentlichkeit und stellt ein Instrumentarium zur Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen dar.