Fragen gemäß § 17 der Geschäftsordnung - Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 28.06.2018

Beratungsart: öffentlich

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 28.06.2018

Wortbeitrag und Beschluss


12.1 Vorsitzender Naß fragt, ob der Eichenbaum im Ferienhausgebiet "Am Pappelwäldchen" ggf. mit Hilfe der Anwohner erhalten werden kann und ob dieser Eichenbaum ggf. unter Schutz stehe (Bundesnaturschutzgesetz).

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass seitens der Verwaltung bereits mehrfach auf die Unzulänglichkeiten, die zukünftig bei der Verkehrsabwicklung in dem Ferienhausgebiet zu Problemen führen können, hingewiesen worden sei. Dazu gehöre auch der Eichenbaum, welcher mitten in der Ringerschließung stehe und verhindert, dass ein Zweirichtungs- und/oder Einbahnstraßenverkehr stattfinden könne. Die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes werden beachtet und geprüft.

12.2 RM Altenburg fragt, ob der Verwaltung bekannt sei, dass eine Grundstückseigentümerin eine Teilfläche ihres Grundstücks für den Erhalt des Baumes zur Verfügung stellen würde.

Bürgermeisterin Dr. Schulz antwortet, dies sei der Verwaltung bekannt. Man sei sich jedoch auch im Haupt- und Finanzausschuss darüber einig geworden, dass der Baum gefällt werden müsse.