Vorlagennummer: | 10/523 |
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Beratungsart: | öffentlich |
Federführender Bereich: | Abwasserbehandlungsverband Kalkar-Rees |
Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 27.06.2018)
Sachverhalt
Im Erfolgs- und Vermögensplan 2018 des Sondervermögens Abwassersammlung der Stadt Kalkar sind zusätzliche Ausgaben erforderlich geworden, die eine entsprechende Nachtragssatzung gemäß § 10 der Betriebssatzung erforderlich machen.
Finanzielle Auswirkungen
Die zusätzlich erforderlichen Ausgaben im Erfolgsplan werden durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 43.000,00 € auf dann 83.000,00 € finanziert.
Die Mehrausgaben im Vermögensplan in einem Umfang von 160.000,00 € werden durch eine entsprechend erhöhte Kreditaufnahme finanziert.
Beschlussvorschlag
Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 des Sondervermögens Abwassersammlung der Stadt Kalkar wird im Erfolgsplan von 2.544.000,00 € um 43.000,00 € auf 2.587.000,00 € Ertrag und Aufwand und im Vermögensplan von 1.730.000,00 € um 160.000,00 € auf 1.890.000,00 € Einnahmen und Ausgaben festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird um 160.000,00 € erhöht und auf 450.000,00 € festgelegt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
Vorgesehener Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.
Ausschuss Sondervermögen Abwasser, 26.06.2018
Wortbeitrag
Der Betriebsleiter des Abwasserbehandlungsverbandes, Herr Arntz, erläutert den Ausschussmitgliedern kurz die Gründe für die Nachtragssatzung.
Der Ausschuss Sondervermögen Abwasser empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:
Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 des Sondervermögens Abwassersammlung der Stadt Kalkar wird im Erfolgsplan von 2.544.000,00 € um 43.000,00 € auf 2.587.000,00 € Ertrag und Aufwand und im Vermögensplan von 1.730.000,00 € um 160.000,00 € auf 1.890.000,00 € Einnahmen und Ausgaben festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird um 160.000,00 € erhöht und auf 450.000,00 € festgelegt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.