- Unterrichtung des Rates durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 105 Abs. 5 S. 2 GO NRW
Vorlagennummer: | 10/516 |
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Beratungsart: | öffentlich |
Federführender Bereich: | Zentrale Verwaltung und Finanzen |
Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 28.06.2018)
Sachverhalt
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) hat in der Zeit von Mai 2017 bis November 2017 die überörtliche Prüfung der Stadt Kalkar gemäß § 105 GO NRW vorgenommen.
Der Prüfungsbericht ist dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 14.05.2018 zur Beratung vorgelegt (Gesamtbericht als Anlage zur DS-Nr. 10/509) und von der GPA NRW in seinen wesentlichen Punkten vorgestellt und erläutert worden (Präsentation ist Anlage zur Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses).
Gemäß § 105 Abs. 5 S. 2 GO NRW unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis der Beratungen.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Stadt Kalkar sowie das Ergebnis der Beratungen des Ausschusses zur Kenntnis.
Vorgesehener Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.