- Anregung der Bürgerinitiative Oybaum gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Vorlagennummer: | 10/513 |
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Beratungsart: | öffentlich |
Federführender Bereich: | Zentrale Verwaltung und Finanzen |
Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 14.06.2018)
Sachverhalt
Die Bürgerinitiative Oybaum regt mit dem als Anlage beigefügten Schreiben an, am Oybaum die dauerhafte Wohnnutzung zu legalisieren und die Immobilienwerte zu erhalten . Die Begründung ist dem Schreiben zu entnehmen.
Nach § 5 Abs. 9 Buchstabe a) der Geschäftsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar behandelt der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen die an den Rat der Stadt gerichteten schriftlichen Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW einschließlich Beschlussempfehlung an die entscheidungsbefugte Stelle. Entscheidungsbefugt ist vorliegend der Rat der Stadt. Daher hat der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen eine Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt zu erarbeiten. Die Beratung und Beschlussfassung würde dann in der Sitzung des Rates am 12.07.2018 erfolgen. Es ist auch möglich, dass der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen die Anregung zunächst zur weiteren Beratung in den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss weiterleitet (nächste Sitzung am 28.06.2018).
Dabei kann der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen einem Vertreter der Bürgerinitiative die Gelegenheit geben, in der Sitzung zur Anregung Stellung zu nehmen. Egbert Peters ist federführend und wird daher vorsorglich zur Sitzung eingeladen.
Beschlussvorschlag
- wird in der Sitzung erarbeitet -
Vorgesehener Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen, 15.05.2018
Wortbeitrag
Herr Egbert Peters - Sprecher der Bürgerinitiative Oybaum - erläutert die aktuelle Lage der Betroffenen im Wochenendhausgebiet Oybaum. Er stellt fest, dass aufgrund von Nutzungsuntersagungen des Kreises Kleve aktuell bereits fünf Häuser im Oybaum leer stehen. Die Bürgerinitiative habe in ihrem Antrag Lösungsansätze zusammengetragen und bittet um Weiterleitung des Antrages an den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss.
SB van Gemmeren fragt nach der Grundlage der Stichtagsregelung und warum der Stichtag für die Nutzungsuntersagung in Kalkar so früh gewählt sei, obwohl bei anderen Kommunen im Kreisgebiet spätere Stichtage gelten.
Stadtoberbaurat Sundermann erklärt, dass der Kreis Kleve als Stichtag das Datum annimmt, seit dem die Bürger bei Anmeldung des Hauptwohnsitzes im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt das Informationsblatt des Kreises ausgehändigt bekommen haben. Dies sei in Kalkar nun mal der 05.04.2017 gewesen. Die rechtliche Grundlage für die ausgesprochenen Nutzungsuntersagungen ergebe sich jedoch bereits aus dem Bauplanungsrecht.
RM Reumer bittet, das Anliegen der Bürgerinitiative zu unterstützen und den Antrag an den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss zu verweisen.
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen beschließt einstimmig, den Antrag der Bürgerinitiative Oybaum zur Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung und Werterhalt der Immobilien im Oybaum an den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss zu verweisen.
Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 28.06.2018
Wortbeitrag
Stadtoberbaurat Sundermann erläutert bzw. arbeitet die vorgebrachten Anregungen der Bürgerinitiative Oybaum ab. Die vorgeschlagenen Lösungsoptionen (Zielabweichungsverfahren, Aufhebung, Funktionslosigkeit u. a.) seien aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet bzw. wirksam, um die dauerhafte Wohnnutzung zu legalisieren. Er stellt daraufhin den Antrag der CDU-Fraktion "Beauftragung einer Fachanwaltskanzlei" zur Beratung.
Vorsitzender Naß führt aus, dass bei der Bearbeitung der Thematik "Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung und Werterhalt der Immobilien im Oybaum" eine renommierte Fachanwaltskanzlei hinzugezogen werden soll, welche die Stadt Kalkar berät bzw. vertritt.
Es schließt sich eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Antrages der CDU-Fraktion (Zielführung, Kosten u. a.), Änderung des Flächennutzungsplanes (Ausweisung als Ferienhausgebiet), politische Einbindung und stärkeres Engagement der Landtagsabgeordneten (Dr. Bergmann, Voßeler u. a.) an, an der sich die Ratsmitglieder Altenburg, van den Boom und Untervoßbeck, der sachkundige Bürger Zitzke, Vorsitzender Naß, Stadtoberbaurat Sundermann und Bürgermeisterin Dr. Schulz beteiligen.
RM Altenburg bittet um Sitzungsunterbrechung, um die anwesenden Einwohner des Oybaums anzuhören.
Mit Zustimmung bei 2 Enthaltungen des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses wird die Sitzung unterbrochen.
Nach Wiederaufnahme der Beratung schlägt Stadtoberbaurat Sundermann vor, bis zur nächsten Ratssitzung Kontakt mit einer Fachanwaltskanzlei aufzunehmen, um den Umfang der Beratung, Kosten, ggf. Strategien u. a. zu erfragen.
Diesem Vorschlag wird zugestimmt.