- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB
Vorlagennummer: | 10/335 |
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Beratungsart: | öffentlich |
Federführender Bereich: | Planen, Bauen, Umwelt |
Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 14.03.2017)
Sachverhalt
Der Stadt Kalkar liegt eine Bauanfrage für den Neubau einer Betriebsstätte auf dem Grundstück Gemarkung Appeldorn, Flur 10, Flurstück 205 im Stadtteil Kehrum vor. Das Vorhaben entspricht derzeit nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 059 - Gewerbepark Kehrum -, da das geplante Bürogebäude und Teile der Lagerhalle bis zu 16 Meter über die derzeit festgesetzte Baugrenze im Westen hinausragen. Die Stadtverwaltung Kalkar möchte dem antragstellenden Unternehmen die Errichtung der Betriebsstätte, so wie sie in der Bauanfrage dargestellt ist, ermöglichen, da eine Betriebsansiedlung aus Sicht der Wirtschaftsförderung zu begrüßen ist. Aus diesem Grund ist die 5. Änderung des o.g. Bebauungsplanes notwendig (s. Anlage 2). Durch die Änderung des Planes ist eine effizientere Ausnutzung des Grundstückes gewährleistet. Dies ist auch in Hinblick auf eine angestrebte Parzellierung des Flurstückes sinnvoll. Die ursprüngliche Plankonzeption, in welcher eine große, private Grünfläche zu den Erschließungsanlagen "Bruchweg" und "In den Vennen" vorgesehen war, wird nach heutigem Stand als nicht mehr zweckdienlich für die gewerbliche Entwicklung des Baugebietes angesehen.
Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen der Stadt Kosten in Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens und im Rahmen der Änderung des Bauleitplanes.
Die Erstattung der von der Stadtverwaltung erbrachten Planungsleistungen erfolgt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Kalkar und der Grundstückseigentümerin (SEG Kalkar mbH).
Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 - Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen.
Beschlussvorschlag
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 059 - Gewerbepark Kehrum - beschlossen.
Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB gefasst.
Zielstellung ist die Anpassung der vorhandenen Baugrenzen auf dem Grundstück Gemarkung Appeldorn, Flur 10, Flurstück 205 zur effizienteren baulichen Ausnutzung des Industriegebietes im Gewerbepark Kalkar-Kehrum.
Vorgesehener Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.
Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 16.02.2017
Wortbeitrag
Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache.
RM Untervoßbeck weist darauf hin, dass eine Betriebsansiedlung aus Sicht der Wirtschaftsförderung zu begrüßen sei und fragt, ob der Verwaltung Erkenntnisse zur Gewerbesteuergenerierung des antragstellenden Unternehmens vorliegen.
Stadtoberbaurat Sundermann teilt mit, dass zu einer Gewerbesteuergenerierung derzeit noch keine Angaben gemacht werden können. Er verweist auf eine mögliche Erörterung im Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Kalkar mbH, diese sei Grundstückseigentümer und vermarkte die Gewerbefläche.
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 059 - Gewerbepark Kehrum - beschlossen.
Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB gefasst.
Zielstellung ist die Anpassung der vorhandenen Baugrenzen auf dem Grundstück Gemarkung Appeldorn, Flur 10, Flurstück 205 zur effizienteren baulichen Ausnutzung des Industriegebietes im Gewerbepark Kalkar-Kehrum.
Rat der Stadt, 02.03.2017
Beschluss
Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 16.02.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 059 - Gewerbepark Kehrum - beschlossen.
Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB gefasst.
Zielstellung ist die Anpassung der vorhandenen Baugrenzen auf dem Grundstück Gemarkung Appeldorn, Flur 10, Flurstück 205 zur effizienteren baulichen Ausnutzung des Industriegebietes im Gewerbepark Kalkar-Kehrum.