Vorlagennummer: | 10/538 |
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Beratungsart: | öffentlich |
Federführender Bereich: | Zentrale Verwaltung und Finanzen |
Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 12.07.2018)
Sachverhalt
Seit dem Zeitpunkt der Verabschiedung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 haben sich mehrere Sachverhalte ergeben, die den Erlass einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018 notwendig machen.
Gemäß § 81 Abs. 2 GO NRW ist eine Nachtragssatzung u. a. dann zu erstellen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen
Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Die Erheblichkeit ist in § 7 der Haushaltssatzung für 2018 und 2019 folgendermaßen geregelt:
Im Ergebnishaushalt:
100.000 €, bei Aufwendungen über 500.000 € 20 % des jeweiligen Ansatzes,
Im Investitionshaushalt:
200.000 €, bei Auszahlungsansätzen über 1.000.000 € 20 % des jeweiligen Ansatzes.
Ein Nachtragshaushalt ist aber auch dann zu erlassen, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen, die nicht geringfügig sind. Die Geringfügigkeit ist in § 7 der Haushaltssatzung für 2018 und 2019 auf 50.000 € festgesetzt.
Hauptursächlich für die Erstellung des ersten Nachtragshaushaltes in 2018 ist die Aufnahme der Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt von Kalkar (InHK). Das InHK wurde am 14.12.2017 einstimmig vom Rat beschlossen. Es enthält 26 Maßnahmen mit unterschiedlicher Priorisierung, die innerhalb von fünf Jahren bearbeitet werden sollen. Die Maßnahmen werden zu 60 % aus Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst. Für das Programmjahr 2018 werden seitens der Stadt Kalkar vier Maßnahmen angemeldet, die sich teils auf den Ergebnisplan und teils auf den Investitionssaldo im Finanzplan auswirken.
In dem Zuge werden des Weiteren auch Sachverhalte in den Nachtragshaushalt einbezogen, die keine Verpflichtung zur Erstellung eines Nachtrages mit sich bringen, sich aber maßgebend auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung im Haushaltsjahr 2018 auswirken. So werden beispielsweise die Änderungen im Zusammenhang mit dem Ringtausch, die in der Sitzung des Schul-, Jugend- und Sportausschusses am 06.03.2018 beschlossen wurden, im Nachtragshaushalt planerisch dargestellt, um die Gesamtsituation sowie die jeweiligen Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan in aktualisierter Form darzustellen.
Während die Gesamtkosten im Plan um rd. 11.000 € reduziert werden, steigen die Aufwendungen im Ergebnisplan zugunsten des Wegfalls entsprechender Investitionsmaßnahmen. Aufgrund der gleichbleibenden Finanzierungen verschlechtert sich das ordentliche Ergebnis dadurch allerdings nicht.
Ergebnisplan:
Im Ergebnisplan sind mehrere Sachverhalte betroffen, die allerdings insgesamt zu einer Verbesserung des geplanten Jahresergebnisses und damit auch zu einer geringeren Verminderung der Allgemeinen Rücklage führen. Der geplante Jahresfehlbetrag vermindert sich von -282.339 € um 80.072 € auf -202.267 €.
Insbesondere folgende Positionen finden im Nachtragshaushalt Berücksichtigung:
Die Erträge aus der Gewerbesteuer werden aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der örtlichen Unternehmenslandschaft um 300.000 € angehoben.
Im Rahmen des InHK werden Aufwendungen in Höhe von 230.000 € zur Erstellung eines Rahmenplans für die Graben- und Wallzone (mit Konzept Stadteingang) und Erstellung eines Gestaltungshandbuches eingeplant. Für diese Maßnahmen werden Erträge aus Zuwendungen in Höhe von 60 % des Ansatzes veranschlagt.
Die Erträge aus Kostenerstattungen werden aufgrund der geringeren Anzahl an Asylbewerbern um 350.000 € reduziert. Entsprechend werden auch die Planansätze der Aufwendungen für Leistungen um 185.000 € vermindert.
Die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen des Ringtausches werden um 188.000 € erhöht. Parallel dazu werden auch die Erträge aus der Schulpauschale erhöht. Eine Ergebnisverschlechterung findet nicht statt.
Die Zuweisungen des Bundes für Personal- und Sachkosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird um 40.000 € erhöht. Die Finanzierungsbeteiligung an den Aufwendungen für kommunale Leistungen nach dem SGB II wird um 50.000 € vermindert.
Finanzplan (Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit):
Die zusätzlichen bzw. geänderten Erträge und Aufwendungen mit Ausnahme der nicht zahlungswirksamen Erträge (Auflösung Schulpauschale, Erträge aus „Gute Schule 2020“) verändern durch die dazugehörigen Ein- und Auszahlungen ebenfalls den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan. Zusätzlich ist im Nachtrag eine Position eingeplant, die in 2018 nicht ergebnisrelevant ist. Es handelt sich hierbei um die Deckensanierung der Mühlenstraße, die mit 55.000 € eingeplant ist. Der Aufwand wurde bereits durch die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 berücksichtigt.
Finanzplan (Saldo aus Investitionstätigkeit):
Der Investitionssaldo wird aufgrund zusätzlicher Investitionsmaßnahmen unter Berücksichtigung höherer Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen um 188.500 € verschlechtert und somit auf 1.012.650 € beziffert. Es verbleibt somit nach wie vor ein positiver Investitionssaldo, der die Aufnahme von langfristigen Darlehen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen verhindert.
Insbesondere folgende zusätzliche Investitionsmaßnahmen sind zu erwähnen:
Im Rahmen des InHK soll eine Anbindung der Xantener Straße an den vorhandenen Kreisverkehr B 57 erfolgen. Zusätzlich soll ein weiterer Kreisverkehr an der Xantener Straße erstellt werden. Die Kosten für diese Maßnahme wurden auf 555.000 € beziffert. Der Ansatz im Nachtragshaushalt wird in Höhe von 530.000 € gebildet. 25.000 € für die Entwurfsplanung sind bereits über einen Haushaltsansatz gedeckt. Die Maßnahme wird aus Mitteln der Städtebauförderung mit 60 % bezuschusst.
Ebenfalls als Maßnahme aus dem InHK ist die Erneuerung von Holzbrücken im Stadtgebiet mit 172.000 € veranschlagt. Zwei Brücken sollen neu errichtet werden und zwei weitere Brücken sollen durch Durchlässe ersetzt werden. Dem Ansatz stehen ebenfalls eingeplante Zuwendungen in Höhe von 60 % gegenüber.
Die grundlegende Sanierung des historischen Grundschulgebäudes inklusive des Umbaus diverser Räumlichkeiten zu Werkraum und Küche werden aufgrund der aktualisierten Planungen nicht mehr verfolgt. Die Planansätze in Höhe von insgesamt 393.000 € werden mittels des Nachtragshaushaltes entfernt. Stattdessen wird - wie bereits beschrieben - der Ansatz für Instandsetzungsmaßnahmen im zukünftigen Gymnasium erhöht. Weiterhin wird die Installation von Medienliften im Gymnasium mit 187.000 € eingeplant.
Die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln wird durch den ersten Nachtragshaushalt 2018 um 356.400 € verschlechtert und auf -1.873.376 € festgesetzt. Die Übersicht über die Liquiditätsentwicklung zeigt dabei weitere verschlechternde Sachverhalte (Ermächtigungsübertragungen) auf, die in 2018 hinzukommen. Dafür zeigt der vorläufige Bestand der liquiden Mittel zum 31.12.2017 eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung, die trotz der Ermächtigungsübertragungen auch in das Haushaltsjahr 2018 fortwirkt. Insgesamt wird Ende 2018 von einem Liquiditätsbestand in Höhe von -7.496.376 € ausgegangen. Der Höchstbetrag für die Inanspruchnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung wurde im Doppelhaushalt für 2018 und 2019 auf 9.960.000 € festgesetzt.
Beschlussvorschlag
Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 81 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.
Vorgesehener Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.