Vorlagennummer: | 10/526 |
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Beratungsart: | öffentlich |
Federführender Bereich: | Zentrale Verwaltung und Finanzen |
Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 28.06.2018)
Sachverhalt
Nach § 2 des NKF-Einführungsgesetzes NRW i. V. m. § 116 GO NRW hat die Stadt Kalkar zum 31.12.2010 erstmals einen Gesamtabschluss aufzustellen. In den Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht - sind neben dem städtischen Kernhaushalt auch die verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privater Form einzubeziehen, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Zusätzlich ist gemäß § 117 GO NRW i. V. m. § 49 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Der Gesamtabschluss dient der Information über die wesentliche Gesamtlage des Konzerns Stadt Kalkar und ersetzt nicht die einzelnen Jahresabschlüsse der Stadt und seiner Betriebe. Seine Funktion besteht in der Vermittlung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der gesamten Vermögens-, Schulden, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Kalkar.
Durch den Gesamtabschluss soll die Qualität der Rechenschaft über die Aufgabenerledigung erhöht werden.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen wird der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Die Bürgermeisterin leitet den von ihr bestätigten Gesamtabschluss an den Rat zur Feststellung (Beschlussfassung).
Der Rat leitet den Entwurf des Gesamtabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu. Dieser kann sich zur Prüfung gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW eines Dritten bedienen. Gemäß Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2016 erfolgt die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Carl-Wilhelm-Straße 16, 47798 Krefeld.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 erfolgte auf Grundlage des erteilten Auftrages durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit Unterbrechungen bereits in den Monaten Februar bis September 2017, um vorhandene Kapazitäten sowohl bei der Prüfungsgesellschaft als auch bei der Stadt bestmöglich auszunutzen. Der Prüfungsbericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss nach Zuleitung des Entwurfes durch den Rat zur Verfügung gestellt.
Bei der erstmaligen Erstellung der Gesamtabschlüsse ist es NRW-weit zu großen Rückständen gekommen. Um die Situation zu verbessern, ist im Jahr 2015 das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse in Kraft getreten. Hierdurch ist es den Kommunen ermöglicht worden, die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 lediglich in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung gemeinsam mit dem Gesamtabschluss des Jahres 2015 der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Dieses Gesetz war zunächst bis zum 30.06.2017 befristet, wurde dann aber bis zum 30.06.2019 verlängert. Die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 werden daher zu einem späteren Zeitpunkt nicht gesondert sondern zusammen mit dem Gesamtabschluss 2015 eingebracht, um den zeitlichen Rückstand aufzuarbeiten. Eine Prüfung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 entfällt. Der nächste zu prüfende Gesamtabschluss ist der für das Haushaltsjahr 2015.
Der Gesamtabschluss schließt mit folgenden Rahmendaten ab:
Ordentliche Gesamterträge: 33.480.177,78 €
- Ordentliche Gesamtaufwendungen: 32.132.564,65 €
= Ordentliches Gesamtergebnis: 1.347.612,83 €
+ Finanzerträge: 60.446,39 €
- Finanzaufwendungen: 1.150.414,62 €
= Gesamtfinanzergebnis: -1.089.968,23 €
= Gesamtergebnis der lfd. Geschäftstätigkeit: 257.644,60 €
+ Außerordentliche Erträge: 112,08 €
- Außerordentliche Gesamtaufwendungen: 222.115,30 €
= Außerordentliches Gesamtergebnis: -222.003,22 €
= Gesamtergebnis: 35.641,38 €
- anderen Gesellschaftern zustehendes Ergebnis: -327.408,69 €
= Gesamtkonzernergebnis: -291.767,31 €
Finanzielle Auswirkungen
Kosten entstehen im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Carl-Wilhelm-Straße 16, 47798 Krefeld.
In der Schlussbilanz der Stadt Kalkar zum 31.12.2010 wurde eine Rückstellung für die Prüfung des Gesamtabschlusses gebildet.
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 inkl. Gesamtlagebericht wird vom Rat zur Kenntnis genommen und zwecks Prüfung gemäß § 116 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.
Vorgesehener Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.