Bestellung eines Leiters der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) sowie der stellvertretenden Wehrleitung der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/41
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Bürgerdienste

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 16.09.2014)

Sachverhalt


Gemäß § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.

Die Wahlzeit des bisherigen Wehrführers, Stadtbrandinspektor Franz Poorten, endet aufgrund des Erreichens der Altersgrenze am 15.09.2014.

Vor der Ernennung eines neuen Wehrführers hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr und die Mitglieder der Jugendfeuerwehr anzuhören. Dieses Anhörungsverfahren hat am 09.09.2014 stattgefunden.

Der Kreisbrandmeister hat mit Schreiben vom 10.09.2014 mitgeteilt, dass sich die Stadtwehr bei der Anhörung für den bisherigen stellvertretenden Wehrführer, Stadtbrandinspektor Georg Bouwmann, als neuen Wehrführer ausgesprochen hat. Somit schlägt der Kreisbrandmeister gemäß § 11 Abs. 1 FSHG

Stadtbrandinspektor Georg Bouwmann

für das Amt des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) vor.

Durch den Vorschlag, Herrn Georg Bouwmann als Wehrführer zu bestellen, muss auch das Amt des stellvertretenden Leiters (stellv. Wehrführer) neu besetzt werden. Hierzu hatten sich die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kalkar in Abstimmung mit der Verwaltung vereinbart, künftig die Position des stellv. Wehrführer doppelt zu besetzen.

Der Kreisbrandmeister schlägt deshalb gemäß § 11 Abs. 1 FSHG nach Anhörung der Wehr

Stadtbrandinspektor Helmut Hessel

und

Stadtbrandinspektor Roland Matenaer

für die Ämter der stellvertretenden Leiter (stellv. Wehrführer) der Freiwilligen Feuerwehr vor.

Alle drei vorgeschlagenen Stadtbrandinspektoren erfüllen, nach Mitteilung des Kreisbrandmeisters, die an das Amt gestellten Voraussetzungen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Aufwandsentschädigungen des Wehrführers sowie der stellvertretenden Wehrführer.
Die Deckung der Kosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 020301, Sachkonto 54210000.

Beschlussvorschlag


Stadtbrandinspektor Georg Bouwmann, Pastor-Smits-Weg 17, 47546 Kalkar, wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) der Stadt Kalkar ernannt.

Stadtbrandinspektor Helmut Hessel, Viehstege 8, 47546 Kalkar, wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (stellv. Wehrführer) der Stadt Kalkar ernannt.

Stadtbrandinspektor Roland Matenaer, Marienbaumer Straße 57, 47546 Kalkar, wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (stellv. Wehrführer) der Stadt Kalkar ernannt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Ausschuss für Feuer- und Katastrophenschutz, 15.09.2014

Wortbeitrag


Stadtangestellter Stechling erläutert die Drucksache.

RM Kösters erklärt, dass er persönlich mit der Bestellung des Stadtbrandinspektors Hessel zum stellvertretenden Wehrführer nicht einverstanden sei. Dieser habe bereits in der Vergangenheit dieses Amt innegehabt und wieder niedergelegt.

RM Kühnen merkt für die Fraktion Forum Kalkar an, dass die Rahmenbedingungen für die Bestellung des Stadtbrandinspektors Hessel heute andere seien.

RM Görden erklärt, ihm sei die Drucksache erst heute unmittelbar vor der Sitzung übergeben worden. Um sich mit dem Sachverhalt auseinander setzen zu können, wäre es besser gewesen, die Drucksache zwei bis drei Tage vorher zu versenden.

BM Fonck antwortet, dass der Kreisbrandmeister am 09.09.2014 die Anhörung der aktiven Stadtwehr durchgeführt und mit Schreiben vom 10.09.2014 der Verwaltung gemäß § 11 Abs. 1 FSHG Stadtbrandinspektor Bouwmann für das Amt des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und die Stadtbrandinspektoren Hessel und
Matenaer für die Ämter der stellvertretenden Leiter (stellv. Wehrführer) der Freiwilligen Feuerwehr vorgeschlagen habe. Eine frühere Fertigung der Drucksache sei somit nicht möglich gewesen.

SB Umbach merkt an, dass die Stadtwehr sich in drei Löschzüge aufteile. Nach einhelliger Meinung der Stadtwehr sollte aus jedem Löschzug eine Führungskraft in der Wehrleitung vertreten sein. Die drei Kandidaten hätten zusammen alle Standorte bzw. Löschgruppen besucht und sich dort vorgestellt.

Vorsitzender van de Löcht lässt auf Wunsch des Ausschusses für Feuer- und Katastrophenschutz über die Bestellung des Wehrführers und seiner Stellvertreter einzeln abstimmen.

Beschluss


Danach empfiehlt der Ausschuss für Feuer- und Katastrophenschutz dem Rat der Stadt Kalkar:

· Stadtbrandinspektor Georg Bouwmann, Pastor-Smits-Weg 17, 47546 Kalkar, wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) der Stadt Kalkar ernannt
- einstimmig -.

· Stadtbrandinspektor Helmut Hessel, Viehstege 8, 47546 Kalkar, wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (stellv. Wehrführer) der Stadt Kalkar ernannt
- mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung -.

· Stadtbrandinspektor Roland Matenaer, Marienbaumer Straße 57, 47546 Kalkar, wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (stellv. Wehrführer) der Stadt Kalkar ernannt
- einstimmig -.

Rat der Stadt, 25.09.2014

Wortbeitrag


BM Fonck erläutert auf entsprechende Frage des RM Naß, dass mit der Wahl von zwei stellvertretenden Wehrführern keine Rangfolge in der Stellvertretung verbunden ist.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Feuer- und Katastrophenschutz vom 15.09.2014 beschließt der Rat der Stadt:

Stadtbrandinspektor Georg Bouwmann, Pastor-Smits-Weg 17, 47546 Kalkar, wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) der Stadt Kalkar ernannt
- einstimmig -.

Stadtbrandinspektor Helmut Hessel, Viehstege 8, 47546 Kalkar, wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (stellv. Wehrführer) der Stadt Kalkar ernannt
- mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen -.

Stadtbrandinspektor Roland Matenaer, Marienbaumer Straße 57, 47546 Kalkar, wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (stellv. Wehrführer) der Stadt Kalkar ernannt
- einstimmig -.

BM Fonck gratuliert den Gewählten, die im Ratssaal anwesend sind, und wünscht eine gute Zusammenarbeit.