Umzug der Josef-Lörks-Grundschule Kalkar in das Schulzentrum der weiterführenden Schulen

  • Sachstandsbericht und Beschluss zum weiteren Vorgehen
Vorlagennummer: 10/278
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 09.08.2016)

Sachverhalt


Nach Einstellung des Schulbetriebs Mitte des letzten Jahres werden die Räume der ehemaligen St. Nikoaus-Hauptschule Kalkar überwiegend nicht mehr genutzt und stehen daher grundsätzlich als Potential zur Optimierung der Flächenzuteilung für die vorhandenen Schulformen in Kalkar zur Verfügung. Da sich zudem die bauliche Substanz der Josef-Lörks-Grundschule in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet und die Lage des Grundschulstandorts für alternative städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten geeignet erscheint, wurde seitens der Verwaltung in der Sitzung des Schul-, Jugend- und Sportausschusses am 16.12.2015 ein Konzept zur Nachfolgenutzung des ehemaligen Hauptschulgebäudes vorgestellt. In diesem wurde der generelle Nachweis geführt, dass sich die Flächenansprüche der Grundschule in dem Hauptschulgebäude verwirklichen lassen. Die Einzelheiten des Konzepts lassen sich aus der Anlage zur Sitzungsniederschrift entnehmen. Ausweislich der Anlage zur Sitzungsniederschrift werden die anrechenbaren Nettobaukosten allein für die Ertüchtigung des vorhandenen Gebäudekörpers der Hauptschule für eine Nutzung durch die Grundschule mit ca. 800.000 € beziffert. In diesen Kosten sind u.a. die Beträge für den Umbau und die Ausstattung des Jugendkellers in der Realschule zu einem Werkraum und die Herrichtung der Freiflächen hinter der Hauptschule zu einem Pausenhof sowie sämtliche Baunebenkosten nicht enthalten. In der Summe ergibt sich ein tatsächlicher Bruttobetrag von voraussichtlich mehr als 1.400.000 €.

Resultierend aus den Erörterungen in der o.g. Sitzung des Fachausschusses wurde seitens der Verwaltung ebenfalls geprüft, ob die Grundschule in den Neubautrakt des Jan-Joest-Gymnasiums und die Nutzungen im Neubautrakt in die ehemalige Hauptschule verlegt werden können. Auch diesbezüglich gab es in einer Sitzung des Schul-, Jugend- und Sportausschusses am 15.03.2016 einen Sachstandsbericht zur Machbarkeit dieser Planungsvariante. Aus Sicht der Verwaltung gibt es für die Variante "Verlagerung der Grundschule in den Neubautrakt des Gymnasiums" mehr Vorteile als bei der Variante "Verlagerung der Grundschule in die ehemalige Hauptschule". Diese begründen sich v.a. aus funktionalen, gestalterischen und wirtschaftlichen Aspekten. Die Einzelheiten des Sachstandsberichts lassen sich der Sitzungsniederschrift entnehmen.

Die geschätzten Beträge in Höhe von 1.287.000 € für die Aufwendungen und Auszahlungen, die voraussichtlich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorzugsvariante entstehen, wurden in der vom Rat der Stadt Kalkar beschlossenen ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 aufgenommen. Im Zuge der Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt wurde außerdem im Rat der Stadt vereinbart, dass kurzfristig eine Sitzung des Schul-, Jugend- und Sportausschusses einberufen wird, die sich mit dem Umzug der Grundschule und konkreter mit dem "Ringtausch" befasst.


Die Ursachen für die geringeren Kosten des "Ringtausches" liegen v.a. darin begründet, dass die Herrichtung des Neubautraktes des Gymnasiums für eine adäquate Grundschulnutzung weniger aufwändig als der Umbau der ehemaligen Hauptschule zur Grundschule ist. Der Neubautrakt mit seinem klar erkennbaren, eigenständigen Eingangsbereich sowie vorhandener Aula bietet bautechnisch und organisatorisch die besseren Voraussetzungen, um die erforderliche funktionale und bauliche Trennung zwischen der Grundschule und dem Gymnasium sicherzustellen. Die Beschaffenheit der Räume der ehemaligen Hauptschule als weiterführende Schule bietet sich dagegen eher für die Schüler ab der Sekundarstufe I an. In diesem Zusammenhang ist auch der Zustand der Außenanlagen hinter den Gebäudeteilen zu werten. Während sich der Schulhof hinter dem Neubautrakt in einem sehr guten, weitgehend sofort nutzbaren Zustand befindet, sind die Flächen hinter der ehemaligen Hauptschule als Schulhof für Grundschüler aktuell nicht geeignet.

Beide Varianten beinhalten die Konstante, dass das Gebäude der historischen Grundschule (Baujahr 1932) erhalten bleiben soll. Die Flächen dieser städtebaulichen Dominante am Bollwerk werden zwingend für den Betrieb des Offenen Ganztags der Grundschule Kalkar (OGS) benötigt; dagegen könnten die übrigen Flächen des derzeitigen Grundschulstandortes nach Abbruch der Gebäude einer Folgenutzung zugeführt werden. Die Erlöse aus einer Veräußerung z.B. als Wohnbauland decken dabei die Entwicklungs- und Erschließungskosten.

In der nun anstehenden Sitzung des Schul-, Jugend- und Sportausschusses am 23.08.2016 wird durch den mit einer Vorplanung beauftragten Architekten das Konzept zur Verlagerung der Grundschule in den Neubautrakt des Gymnasiums vorgestellt und erörtert. Die dieser Beschlussvorlage anliegenden Pläne stellen das mit dem "Ringtausch" verbundene Sanierungskonzept schematisch dar.

Finanzielle Auswirkungen


Im Zuge der Fortführung der Planungsleistungen zur Verlagerung des Grundschulstandortes in Kalkar entstehen Honorarkosten. Sobald das entsprechende Honorarangebot vorliegt, wird es dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschlussvorschlag


Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen und bestätigt. Die Planung zur Verlagerung der Josef-Lörks-Grundschule in den Neubautrakt des Gymnasiums soll fortgeführt werden. Die Beauftragung der dazu erforderlichen Ingenieurleistungen ist dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Nach Erstellung einer Ausführungsplanung und belastbaren Kostenberechnung werden die zuständigen politischen Gremien der Stadt abschließend über eine Standortverlagerung entscheiden.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Schul-, Jugend- und Sportausschuss, 23.08.2016

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert eingehend die vorliegende Drucksache. Er macht deutlich, dass es sich hierbei um eine Vorentwurfsplanung handelt. Das Ziel heute sei, den vorgeschlagenen Ringtausch zu erörtern, damit anschließend konkretere Planungen vorgenommen werden können.

Anschließend stellt Herr Ader vom Architekturbüro Ader & Kleemann das Raumkonzept anhand einer Power-Point-Präsentation umfassend vor. Herauszuheben sei hier, dass alle betroffenen Schulen separat dargestellt werden können. Für die Grundschule seien einzelne Klassenräume mit einer Größe von ca. 70 qm vorgesehen. Die jetzt in der Hauptschule Kalkar vorhandenen Räume seien mit ca. 55 qm für zeitgemäße pädagogische Konzepte von der Größe her nicht ausreichend. Rektorin Lenders habe dieses bei der vorangegangenen Begehung bereits eingehend erläutert.

Die geschätzten Beträge in Höhe von 1.287.000,00 € für die Aufwendungen und Auszahlungen, die voraussichtlich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorzugsvariante entstehen, seien im Haushaltsplan veranschlagt.

Ebenfalls erläutert Herr Ader die voraussichtliche Bauzeitenplanung. Wenn in der heutigen Sitzung des Schul- Jugend- und Sportausschusses ein entsprechender Beschluss gefasst würde, könne die Beauftragung der weiteren Planung in 14 Tagen im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden. Danach können die nächsten Schritte wie Planungsphase, Baugenehmigung, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Umbau der Realschule, Umbau der Hauptschule und der Umzug des Gymnasiums in Angriff genommen werden. Mit einem Umzug der Grundschule könne man dann im Herbst 2017 rechnen.

SB Aymans merkt an, dass es sich bei den vorgestellten Maßnahmen lediglich um Ertüchtigungsmaßnahmen handele. Außerdem solle nach seiner Auffassung die Planung darauf hinzielen, dass die Offene Ganztagsschule (OGS) - die weiterhin im Altbau des Grundschulgebäudes vorgesehen sei - in die neue Schule integriert werde.

SB Kösters fragt, ob berücksichtigt worden sei, dass aufgrund der „Inklusion“ immer mehr Schüler/innen mit Behinderung eine Regelschule besuchen. Er regt an, Aufzüge oder Rampen mit in die Planungen aufzunehmen.

Herr Ader antwortet, dass es möglich sei, anstatt einer Treppe eine Rampe im Eingangsbereich herzustellen.

BM Dr. Schulz unterstützt diese Anregung.

Rektorin Lenders beantwortet die Frage von SB Aymans dahingehend, dass der Raumbedarf bei der OGS sehr hoch sei. Der vorhandene Altbau der Grundschule sei für die OGS vorteilhaft, da es sich um große Räume handele. Die Integration der OGS in die bestehende - jetzt vorgestellte Planung - sei nicht möglich. Im neuen Schulgebäude seien für die OGS nicht ausreichend Räumlichkeiten vorhanden und deshalb befürworte sie die Beibehaltung des OGS-Standortes im Altbau der Grundschule.

RM Kunisch bemängelt, dass nicht das gesamte Gelände der Grundschule vermarktet werden könne. Mit dem Erlös aus der Vermarktung der gesamten Fläche könne evtl. ein Anbau an die vorhandene Planung anschließen. Das Gelände der alten Grundschule sei schlecht zu vermarkten, wenn die OGS am Standort bliebe. Außerdem sei die OGS nur sinnvoll, wenn sie in die Grundschule integriert werde.

BM Dr. Schulz erwidert, dass es aufgrund von Platzmangel nicht möglich sei, einen Anbau zu planen, zumal dadurch ein großer Teil des Schulhofes wegfallen würde.

Rektorin Lenders sieht erhebliche Probleme bei einer Verkleinerung des Schulhofes, da der jetzt geplante Schulhof schon kleiner sei, als am alten Standort.

RM van de Löcht sieht eine Vermarktung sowieso schon als schwierig an, da seiner Meinung nach wohl kaum jemand einen Garten neben einer Grundschule wolle. Er fragt danach, ob es einen Puffer bei den Räumlichkeiten gäbe. Evtl. müsse im neuen Gebäude noch eine zusätzliche Klasse eingerichtet werden, falls es zu einer Grundschulschließung im Stadtgebiet komme.

Stadtoberbaurat Sundermann erläutert, dass sich das alte Grundschulgebäude in einem baulich guten Zustand befinde. Das Grundstück mit den aufstehenden Bauten solle erhalten werden. Das dann entstehende Baugrundstück könne seiner Meinung nach durchaus vermarktet werden. Die Nähe zur OGS sei nach seiner Auffassung nicht beeinträchtigend.

RM Boßmann führt aus, dass er die jetzt vorgestellte Planung befürworte, da jede Schulform ein eigenes Gebäude zur Verfügung habe. Zusätzliche Räume seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Außerdem sei hervorzuheben, dass nach dem Ringtausch jedes Gebäude renoviert sei. Der jetzige Zustand aller Gebäude weise erheblichen Sanierungsbedarf auf, z. B. müssten die Toilettenanlagen sowieso erneuert werden.

SB Aymans befürwortet den vorgeschlagenen Ringtausch ebenfalls. Jede Schulform habe bei der vorgelegten Planung ein eigenes Schulgebäude. Einen Puffer von Räumlichkeiten halte er aufgrund von sinkenden Schülerzahlen für nicht erforderlich. Er schlägt vor, jetzt in die Planungen einzusteigen.

SB Kösters fragt, ob die Umzugskosten ebenfalls berücksichtigt worden seien. Ein Umzug sei jetzt für zwei Schulen erforderlich.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass sicherlich Umzugskosten entstehen werden. Der Bauhof werde in den Umzug eingebunden.

SB Michels-Köster gibt zu bedenken, dass ein Umzug in zwei Wochen Herbstferien schlecht zu realisieren sei.

RM Willemsen-Haartz fragt noch einmal nach dem vorgestellten Raumkonzept. Zu berücksichtigen sei hierbei auch, dass die Schülerzahlen - gerade in Appeldorn - ständig gesunken seien. In das Raumkonzept solle eine evtl. Schließung der Grundschule Appeldorn einfließen.

BM Dr. Schulz führt aus, dass dies momentan keine realistische Planungsgröße sei. Außerdem sei das vorhandene Grundschulgebäude der Grundschule Kalkar stark sanierungsbedürftig.

RM van de Löcht fragt, ob es überhaupt möglich sei, dass dem Grundschulbereich noch zusätzliche Klassen zugeordnet werden.

Herr Ader verneint diese Frage.

RM Boßmann merkt an, dass von der Bausumme die notwendigen Renovierungsmaßnamen abgezogen werden müssten.

RM Pageler verweist auf die Wirtschaftlichkeit und Funktionalität der vorgestellten Planungen. Die pädagogischen Konzepte sollen berücksichtigt werden. Inhaltlich schließe er sich der CDU-Fraktion an.

RM Kunisch bemängelt, dass die vorgestellte Planung nur vom Istzustand ausgehe. Keiner wisse, wie sich die Schülerzahlen in der Zukunft entwickeln werden. Die Räumlichkeiten seien zu unflexibel.

Stadtangestellter Stechling führt aus, dass in Kalkar momentan der achte Kindergarten gebaut werde. Die Kinder aus den Kindergärten seien irgendwann schulpflichtig. Die Kinderzahlen könnten auch steigen. Inwieweit noch weitere Flüchtlingsfamilien zugewiesen werden, sei heute noch nicht absehbar.

Beschluss


Der Schul-, Jugend- und Sportausschuss beschließt einstimmig:

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen und bestätigt.

Die Planung zur Verlagerung der Josef-Lörks-Grundschule in den Neubautrakt des Gymnasiums soll fortgeführt werden. Die Beauftragung der dazu erforderlichen Ingenieurleistungen ist dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Nach Erstellung einer Ausführungsplanung und belastbaren Kostenberechnung werden die zuständigen politischen Gremien der Stadt abschließend über eine Standortverlagerung entscheiden.