Am 13.09.2015 haben die Bürgermeister- und Landratswahlen stattgefunden.
Die Ergebnisse der beiden Wahlen können Sie hier einsehen.
Weil bei der Bürgermeisterwahl keiner der Bewerber bzw. Bewerberinnen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet am Sonntag, 27.09.2015, eine Stichwahl statt. Für diese Stichwahl sind die Wahlbenachrichtigungen, die alle Wahlberechtigten im Vorfeld der Wahl am 13. September 2015 erhalten haben, weiterhin gültig.
Sollte eine wahlberechtigte Person diese Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen, kann sie unter Vorlage eines Personalausweises am 27. September 2015 im Wahllokal wählen; das Wahlrecht einer Person geht durch den Verlust dieser Wahlbenachrichtigung nicht verloren.
Auch die Beantragung eines Wahlscheines ist ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung online oder gegen Vorlage eines Personalausweises im Briefwahlbüro der Stadt Kalkar möglich.
Für die Stichwahl am 27.09.2015 finden Sie hier weitere Informationen - zum Beispiel zu Wahlscheinanträgen, Briefwahlbüro und Wahllokalen.