Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in Wohngeldstelle

Die Stadt Kalkar hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen: eine/n Sachbearbeiter/in

Aufgaben:

  • Bearbeitung von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Bearbeitung der Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder und Jugendliche deren Eltern Wohngeld und Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz bekommen
  • Erhebung von Elternbeiträgen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
  • Wohnberechtigungsschein (Antragstellung)

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. Abschluss des Verwaltungslehrgangs I
  • Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsfreudigkeit, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit
    und Eigeninitiative
  • Kommunikatives Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick, deeskalierendes Verhalten
  • Teamorientierung und Sozialkompetenz
  • Gute Deutschkenntnisse und Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen

Rahmenbedingungen:

  • Vollzeitstelle im Angestelltenverhältnis
  • Eingruppierung bei Vorliegen der tariflichen sowie persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 8 TVöD

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 24. Februar 2018 bevorzugt per Email (ein PDF-Dokument) an bewerbung@kalkar.de ein.

Wenn Ihnen eine Bewerbung per E-Mail nicht möglich sein sollte, dann reichen Sie Ihre Bewerbung als Kopie ohne Bewerbungsmappe an folgende Anschrift:

Stadt Kalkar
Die Bürgermeisterin
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen -
Markt 20
47546 Kalkar

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Bewerbungen von Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.