Stadt Kalkar führt Hundebestandsaufnahme durch

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Stadt Kalkar eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner" vom Hundehalter bei der Verwaltung angemeldet werden. Ein Anmeldeformular und weitere Informationen finden sich auf der städtischen Homepage www.kalkar.de oder in dem untenstehenden Bereich "Links". Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 75,00 € für einen Hund. Entsprechend mehr müssen Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.
Leider kann festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Kalkar nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Kalkar in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Daher wird jedem Hundehalter empfohlen, die Hunde möglichst rasch anzumelden.