Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 gemäß § 10 (1) BauGB den Bebauungsplan Nr. 085 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB am 15.01.2025 im Amtsblatt der Stadt Kalkar (Ausgabe 02/2025) ortsüblich bekanntgemacht worden.
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Steuerung der zulässigen Nutzungsarten in einem bestehenden Gewerbegebiet im Kalkarer Stadtteil Altkalkar.
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:
Möglichkeiten zur Einsichtnahme in den Bebauungsplan Nr. 085:
- den Bebauungsplan finden Sie in der Rubrik "Rechtswirksame Bebauungspläne" der Stadt Kalkar
- der Bebauungsplan ist im "Geoportal Niederrhein" abrufbar
Sollten Probleme mit der Einsichtnahme bestehen oder hierzu Fragen aufkommen, wenden Sie sich gerne an den untenstehenden Ansprechpartner.