Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) BauGB

Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 gemäß § 10 (1) BauGB den Bebauungsplan Nr. 085 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB am 15.01.2025 im Amtsblatt der Stadt Kalkar (Ausgabe 02/2025) ortsüblich bekanntgemacht worden.

Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Steuerung der zulässigen Nutzungsarten in einem bestehenden Gewerbegebiet im Kalkarer Stadtteil Altkalkar.

In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:

085 BEK

Möglichkeiten zur Einsichtnahme in den Bebauungsplan Nr. 085:

- den Bebauungsplan finden Sie in der Rubrik "Rechtswirksame Bebauungspläne" der Stadt Kalkar

- der Bebauungsplan ist im "Geoportal Niederrhein" abrufbar

Sollten Probleme mit der Einsichtnahme bestehen oder hierzu Fragen aufkommen, wenden Sie sich gerne an den untenstehenden Ansprechpartner.

 

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