Anmeldung zu den weiterführenden Schulen

ANMELDUNGEN ZU DEN WEITERFÜHRENDEN SCHULEN DER STADT KALKAR

Kontaktadresse der Stadt Kalkar – Fachbereich 3 Bürgerdienste:

Ruth van de Laak, Telefon 02824 13-140, E-Mail: ruth.vandelaak@kalkar.de

Die Stadt Kalkar legt großen Wert auf die Schulausbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Auf der Grundlage von flexiblen pädagogischen Konzepten und der auf die aktuellen Anforderungen ausgerichteten Schulprogramme werden Schülerinnen und Schüler fundiert auf ihren weiteren Lebensweg vorbereitet.

Zu den Leistungsstärken des Schulzentrums Kalkar gehören u. a.:

  • kindgerechte Schulbildung, die den Leistungsfähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler optimale Entwicklungschancen bietet
  • Betreuung von Schülerinnen und Schülern über 13:00 Uhr hinaus
  • dank Durchgängigkeit von Angeboten sind Geschwisterkinder vielleicht an verschiedenen Schulen, aber an einem Standort
  • moderne Gebäude und Einrichtungen für eine leistungsgerechte Beschulung in persönlicher Atmosphäre
  • zukunftsorientierte Infrastruktur zur optimalen Umsetzung des digitalen Lernens.

Das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen wird in der Zeit vom 22. Februar 2025 bis 26. Februar 2025 wie folgt durchgeführt:

Städtische Realschule

 

Samstag, 22.02.2025  09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Montag, 24.02.2025    09.00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag, 25.02.2025    09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 26.02.202509:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Die Städtische Realschule Kalkar vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung und führt auf Berufe hin, die in ihren Ausbildungsgängen einen beachtlich hohen theoretischen Anteil haben (kaufmännische, technische, soziale Berufe). Die Städtische Realschule Kalkar ist mit dem Zertifikat der „MINT-freundlichen Schule“ geehrt worden.

Folgende Abschlüsse und Qualifikationen können an der Realschule erworben werden:

  • Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10
  • Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder eines Berufskollegs.

Die Terminvereinbarung für die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler für die Jahrgangsstufe 5 der Städtischen Realschule Kalkar erfolgt über ein digitales Anmeldeportal. Die digitale Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Den Link sowie alle Dokumente sind auf der Homepage https://www.realschule-kalkar.de/ zu finden.

Die Anmeldung selbst erfolgt dann an dem vereinbarten Termin persönlich im Sekretariat der Städtischen Realschule Kalkar, Am Bollwerk 14. Das anzumeldende Kind kann gerne mitgebracht werden.

Jan-Joest-Gymnasium der Stadt Kalkar

 

Samstag, 22.02.2025  09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Montag, 24.02.2025    08.00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag, 25.02.2025    08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 26.02.202508:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Das Jan-Joest-Gymnasium der Stadt Kalkar vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung. Ziel des Bildungsganges sind die Studierfähigkeit an der Hochschule/Universität bzw. die Vorbereitung auf Führungs-, Organisations- und Entwicklungsberufe.

Am Gymnasium können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur), nach Jahrgangsstufe 13 (Q2)
  • Fachhochschulreife (Fachabitur), nach Jahrgangsstufe 12 (Q1) bzw. 13 (Q2)
  • Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10.

Die Terminvereinbarung für die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler für die Jahrgangsstufen 5 oder 11 (Einführungsphase) des Jan-Joest-Gymnasiums der Stadt Kalkar erfolgt über ein digitales Anmeldeportal. Die digitale Terminvereinbarung unter https://www.terminland.de/jjgym-kalkar/ ist zwingend erforderlich.

Die Anmeldung selbst erfolgt dann an dem vereinbarten Termin persönlich im Sekretariat des Jan-Joest-Gymnasiums der Stadt Kalkar, Am Bollwerk 16. Eltern können das anzumeldende Kind gerne mitbringen, es ist aber kein Muss.

Bei der Anmeldung zu den weiterführenden Schulen müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • alle durch die Grundschule ausgehändigten Anmeldescheine (bis zu vier Ausfertigungen),
  • das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde mit möglichst einer Kopie,
  • das letzte Halbjahreszeugnis der Schülerin oder des Schülers sowie die Schulformempfehlung der Grundschule mit möglichst einer Kopie,
  • ein Impfnachweis über die Schutzimpfung gegen Masern sofern der Impfschutz nicht von der Grundschule bescheinigt wurde,
  • das möglichst bereits ausgefüllte Anmeldeformular der jeweiligen Schule, das auf der Homepage der jeweiligen Schule zu finden ist,
  • ggf. die anderen auf der Homepage für die Anmeldung vorgesehenen Formulare
  • ggf. ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht.