Aktuelle Informationen über die Situation
der Flüchtlinge und Asylbewerber in Kalkar
Zur Zeit leben in Kalkar 255 Asylbewerber sowie 50 Flüchtlinge, die aufgrund ihres Herkunftslandes und Status ein Bleiberecht in Deutschland erhalten haben.Die Stadt Kalkar hat, neben zwei städtischen Übergangsunterkünften, mittlerweile auch 60 Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet, um den zugewiesenen Flüchtlingen eine Unterkunft gewähren zu können.
Was die Zuweisung von Flüchtlingen im Asylverfahren betrifft, hat Kalkar zurzeit mit 103,14% die Aufnahmequote übererfüllt, so dass vorerst nicht mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist. Dabei wird von der Annahme ausgegangen, dass die Flüchtlingssituation in Deutschland auch weiterhin relativ entspannt bleibt.
Am 29. November 2016 ist die von der Landesregierung beschlossene Wohnsitzauflage in Kraft getreten. Mit dieser neu geschaffenen rechtlichen Regelung soll schutzbedürftigen Flüchtlingen zukünftig eine deutlich verbesserte Integrationsperspektive geboten werden. Denn die Wohnsitzzuweisung soll vor allem die Integrationsfähigkeit der einzelnen Kommunen berücksichtigen. Bevorzugt sind Flüchtlinge bislang innerhalb von NRW in große Kommunen wie z.B. Duisburg oder Essen gezogen. Das soll durch die Wohnsitzauflage, die NRW als einziges Bundesland umgesetzt hat, künftig verhindert werden.
Für die Zuweisung der anerkannten Flüchtlinge nach Wohnsitzauflage ist die Bezirksregierung Arnsberg landesweit zuständig.
Von der Wohnsitzauflage betroffen sind Personen – aus Herkunftsländern mit hoher Schutzquote: insbesondere Syrien, Eritrea, religiöse Minderheiten im Irak –, deren Anerkennung als Schutzbedürftige nach dem 1.1.2016 erfolgte und die nicht in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungs- oder Studienverhältnis stehen.
Flüchtlinge, die aufgrund der bisher geltenden Freizügigkeit in andere Kommunen gezogen waren, sollen dort bleiben können.
Bei der landesinternen Verteilung von anerkannten Flüchtlingen hat die Landesregierung ab dem 01.12.2016 eine neue parallele Aufnahmequote nach dem Aufenthaltsgesetz für jede Kommune eingeführt. Danach beträgt die vorläufige Erfüllungsquote nach Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg 32,92 %. Somit hat Kalkar mit der Zuweisungen von weiteren Flüchtlingen mit Bleiberecht zu rechnen. Diese Flüchtlinge werden künftig direkt aus den Landesaufnahmeeinrichtungen zugewiesen.
Der Unterschied zu Asylbewerbern im Verfahren und anerkannten Flüchtlingen ist, dass die anerkannten Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen sind und diese auch ggfs. anmieten dürfen. Auch durch den Anspruch auf SGB II-Leistungen (sog. Hartz 4) mit allen verbundenen Arbeitsmarktmaßnahmen, wie Arbeitserlaubnis, Vermittlung in Arbeit- ,Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Ausbildungsverhältnissen unterscheiden sich die anerkannten Flüchtlinge von denen im Asylverfahren. Hierfür zuständig ist die Grundsicherungsstelle für Arbeitssuchende in Kalkar (Jobcenter).
Durch die Integration von anerkannten Flüchtlingen stehen alle Kommunen vor zusätzlichen großen Herausforderungen. Dies gilt gleichermaßen für die Verwaltung, Politik und die Bevölkerung.
Informationen zur Situation der Flüchtlinge und Asylbewerber, zur Unterbringung sowie über Hilfsmaßnahmen erhalten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger im Fachbereich 3 - Bürgerdienste. Zudem werden Anregungen und Hinweise an die Netzwerkgruppe Flüchtlingshilfe Kalkar weitergeleitet.