Folgende Beteiligungsverfahren sind durch den Rat der Stadt Kalkar am 19.12.2024 beschlossen worden:
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - KITA und Wohnquartier im Oberdorf (Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB)
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Wohnbaufläche zur Versorgung der Wohnbevölkerung mit bedarfsgerechtem Wohnraum sowie zur Realisierung einer Kindertagesstätte im Kalkarer Stadtteil Niedermörmter. Der Bebauungsplan Nr. 103-1 wird im Parallelverfahren aufgestellt.
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:
Bebauungsplan Nr. 103-1 KITA und Wohnquartier im Oberdorf (Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB)
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Wohnbaufläche zur Versorgung der Wohnbevölkerung mit bedarfsgerechtem Wohnraum sowie zur Realisierung einer Kindertagesstätte im Kalkarer Stadtteil Niedermörmter. Der Flächennutzungsplan der Stadt Kalkar (9. Änderung) wird im Parallelverfahren geändert.
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:
22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 006 - Schwanenhorst
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Erweiterung eines Wohnhauses in einem bestehenden Wohngebiet in Kalkar.
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen der oben angeführten Bauleitplanverfahren findet in der Zeit von 22.01.2025 bis einschließlich 24.02.2025 statt. Möglichkeiten zur Einsichtnahme und Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt der Stadt Kalkar (Ausgabe 02/2025 vom 15.01.2025) oder wenden sich an den unten aufgeführten Ansprechpartner.