7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - Bildungszentrum Wissel
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beteiligungszeitraum: 07.04.2025 bis 16.05.2025
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Neubaus einer Grundschule und einer Kindertagesstätte sowie der Arrondierung des westlichen Siedlungsrandes im Kalkarer Stadtteil Wissel (Gemarkung Wissel, Flur 7, Flurstücke 32 und 139).
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:
Einsichtnahme in das Bauleitplanverfahren sowie Möglichkeit der Abgabe eine Stellungnahme unter:
https://beteiligung.nrw.de/k/1013241
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - Feuerwehrgerätehaus Grieth am Rhein
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beteiligungszeitraum: 07.04.2025 bis 16.05.2025
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses für den Kalkarer Stadtteil Grieth am Rhein (Gemarkung Grieth, Flur 3, Flurstück 115 und Flur 4 Flurstück 210).
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:
Einsichtnahme in das Bauleitplanverfahren sowie Möglichkeit der Abgabe eine Stellungnahme unter:
https://beteiligung.nrw.de/k/1013243
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 039 - Graben- und Wallzone
- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
- Beteiligungszeitraum: 07.04.2025-23.04.2025
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Wohnbebauung im Übergangsbereich zwischen dem Friedhof und der Graben- und Wallzone (Gemarkung Kalkar, Flur 17, Flurstücke 50 und 51).
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:
Einsichtnahme in das Bauleitplanverfahren sowie Möglichkeit der Abgabe eine Stellungnahme unter:
https://beteiligung.nrw.de/k/1013246
12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 035 - Wisseler See
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beteiligungszeitraum: 07.04.2025 bis 16.05.2025
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Camping- und Wochenendhausnutzung auf Grundlage der Camping- und Wochenendplatzverordnung (Gemarkung Wissel, Flur 6, Flurstücke 29, 31, 289, 290 und 341).
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:
Einsichtnahme in das Bauleitplanverfahren sowie Möglichkeit der Abgabe eine Stellungnahme unter: