1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 084 - Gewerbegebiet Kalkar-Ost

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 über die erste 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 084 - Gewerbegebiet Kalkar-Ost.

Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Neubaus des städtischen Bau- und Betriebshofes.

In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich im Stadtteil Altkalkar dargestellt:

BPL 084

Genaue Informationen zur Einsicht in den Bebauungsplan entnehmen sie bitte dem Amtsblatt der Stadt Kalkar (Ausgabe 18/2022) vom 02.11.2022 (abrufbar unter https://www.kalkar.de/de/dienstleistungen/amtsblatt/).