Wahlhelfer

Häufig gestellte Fragen

1. Wie viele Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden benötigt?

Im Stadtgebiet Kalkar werden für 8 Urnenwahllokale und 2 bis 3 Briefwahllokale Wahlvorstände gebildet. Ein Wahlvorstand besteht dabei aus bis zu acht Personen. Die Positionen setzen sich wie folgt zusammen:

  • ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin
  • ein stellvertretender Wahlvorsteher oder eine stellvertretende Wahlvorsteherin
  • ein Schriftführer oder eine Schriftführerin
  • bis zu fünf Beisitzer oder Beisitzerinnen
2. Wer kann als Wahlhelfer/in tätig sein?

Das Wahlhelferehrenamt können alle Bürgerinnen und Bürger ausüben, die wahlberechtigt sind. Im Einzelnen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
3. In welchen Wahlräumen werden die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen eingesetzt?

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden nach Möglichkeit im eigenen Stimmbezirk oder einem angrenzenden Stimmbezirk eingesetzt.

Selbstverständlich sind Wünsche über den Einsatzort möglich und werden bei der Zusammenstellung der Wahlvorstände berücksichtigt. Es kann

dabei jeder Stimmbezirk im Stadtgebiet ausgewählt werden.

4. Welche Aufgaben hat der Wahlhelfer oder die Wahlhelferin?

Zu den Aufgaben gehören in erster Linie die Überprüfung, ob ein Wähler oder eine Wählerin im Wählerverzeichnis steht, Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der abgegebenen Stimmen im Anschluss an die Wahlhandlung.

Alle Mitglieder der Wahlvorstände erhalten ein Merkblatt mit den nötigen Informationen. Der Wahlvorsteher bzw. die Wahlvorsteherin und der stellvertretende Wahlvorsteher bzw. die stellvertretende Wahlvorsteherin haben zusätzlich die Möglichkeit an einer freiwilligen Informationsveranstaltung teilzunehmen. Außerdem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes jedem Wahlhelfer und jeder Wahlhelferin bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

5. Muss ein Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin den ganzen Tag im Wahlraum anwesend sein?

Grundsätzlich nein!

Die Stimmabgabe findet am Wahlsonntag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Der Wahlvorstand trifft sich um 7:30 Uhr, damit die letzten Wahlvorbereitungen und Aufgaben besprochen werden können. Außerdem erfolgt die Absprache innerhalb des Wahlvorstandes, welche Mitglieder morgens (Beispielzeiten: 8:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr) bzw. mittags (Beispielzeiten: ca. 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) das Wahlehrenamt ausüben.

Hinweis: Die Aufteilung muss unter Berücksichtigung der gebotenen Mindestbesetzung und der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes unter der Leitung des/der Wahlvorsteher/in erfolgen.

Ab 18:00 Uhr tritt der komplette Wahlvorstand zur gemeinsamen Stimmenauszählung zusammen.

6. Was erhält ein Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin für die ehrenamtliche Tätigkeit?

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €.

Auf eventuelle Sozialleistungen (zum Beispiel ALG II) wird das Erfrischungsgeld nicht angerechnet.

7. Muss ich das Wahlehrenamt annehmen?

Grundsätzlich ist die Stadt Kalkar bestrebt, die Wahlvorstände mit freiwilligen Wahlhelfern/Wahlhelferinnen zu bestücken.

Da sich leider nicht immer genügend freiwillige Wahlhelfer/innen melden, müssen Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelfer berufen werden.

Die Übernahme des Wahlehrenamtes ist verpflichtend und kann nur aus einem wichtigen Grund ablehnt werden. Wer ohne wichtigen Grund das Wahlehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen entzieht, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Das Ordnungsgeld kann bis zu 500,00 € betragen.

8. Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verwendet. Gegen die Speicherung der Daten für zukünftige Wahlen kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden. Zur Löschung der Daten reicht ein formloses Schreiben an das Wahlamt der Stadt Kalkar aus.

9. Wie melde ich mich freiwillig als Wahlhelfer/in? Was mache ich bei weiteren Fragen?

Wenn Sie sich als Wahlhelfer oder Wahlhelfer freiwillig melden möchten, richten Sie bitte eine E-Mail an die untenstehenden Mitarbeiter. Bitte geben Sie hierbei Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Wohnanschrift an. Selbstverständlich ist auch eine telefonische Meldung möglich.

Auch bei weiteren Fragen stehen Ihnen die untenstehenden Mitarbeiter zur Verfügung.

Wahlhelferplattform

Die Stadt Mühlheim hat eine Wahlhelferplattform entwickelt. Dort wird der Tagesablauf eines Wahlhelfers mit Videosequenzen dargestellt. Ein Hauptaugenmerk liegt auch auf der Stimmenauszählung. Das Wahlamt der Stadt Kalkar legt allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Blick auf die Wahlhelferplattform ans Herz. Zu der Wahlhelferplattform!

Ansprechperson

Ansprechperson

Icon Telefon