Zur Führung des Kalkarer Stadtwappens ist grundsätzlich nur die Stadt Kalkar berechtigt. Dieses Recht ist durch Gesetz und Rechtsprechung geschützt.
Die Verwendung des Stadtwappens durch Firmen, Vereinigungen, Unternehmungen usw. sowie durch Privatpersonen kann auf Antrag durch die Stadtverwaltung bis auf jederzeitigen entschädigungslosen Widerruf gestattet werden, wenn das Wappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.
Weitere Informationen erhalten Sie aus den entsprechenden Richtlinien.