Vorsitz im Rat

Die Bürgermeisterin führt den Vorsitz im Rat der Stadt Kalkar. Sie bereitet die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse vor. Sie führt diese Beschlüsse und Entscheidungen nach § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie Weisungen, die im Rahmen des § 3 Abs. 2 und des § 129 GO NRW ergehen, unter Kontrolle des Rates und der Verantwortung ihr gegenüber durch.

Ansprechperson

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