Die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar ist, unbeschadet der dem Rat und seinen Ausschüssen zustehenden Entscheidungsbefugnisse, die gesetzliche Vertreterin der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
Die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar ist, unbeschadet der dem Rat und seinen Ausschüssen zustehenden Entscheidungsbefugnisse, die gesetzliche Vertreterin der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.