Die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar ist, unbeschadet der dem Rat und seinen Ausschüssen zustehenden Entscheidungsbefugnisse, die gesetzliche Vertreterin der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
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Die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar ist, unbeschadet der dem Rat und seinen Ausschüssen zustehenden Entscheidungsbefugnisse, die gesetzliche Vertreterin der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.