Die Tourismus- und Kulturförderabgabe ist eine örtliche Aufwands- und Verbrauchssteuer, die auf Basis einer kommunalen Satzung in der Stadt Kalkar erhoben wird. Besteuert werden Übernachtungen, die über den Grundbedarf des Wohnens hinausgehen und entgeltlich in einem Beherbergungsbetrieb erfolgen. Beherbergungsbetriebe im Sinne der Satzung sind alle Betriebe im Stadtgebiet, die gegen Entgelt eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Darunter fallen zum Beispiel Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Airbnb.
Besteuert wird die Anzahl der Übernachtungen als Bemessungsgrundlage, multipliziert mit dem in der Satzung vorgesehenen Steuersatz von 1,50 Euro pro Übernachtung. Steuerpflichtig ist der Übernachtungsgast. Er verpflichtet sich bei entgeltlichen Übernachtungen im Stadtgebiet den geschuldeten Betrag an den Beherbergungsbetrieb zu zahlen. Der Beherbergungsbetrieb ist der Steuerentrichtungspflichtige. Dieser ist verpflichtet, die Steuer vom Übernachtungsgast einzubehalten und nach Ende eines jeden Quartals an die Stadt Kalkar abzuführen. Ausnahmen zur Besteuerung finden Sie in der Satzung oder dem FAQ.
Mit den Einnahmen und einem abgestimmten Maßnahmenkatalog kann eine zukunftsfähige Positionierung in den Bereichen Tourismus und Freizeit, Stadtmarketing und Stadtkultur gewährleistet werden. Eine Profilierung in den genannten Handlungsfeldern steigert die Attraktivität der Stadt insgesamt und schafft positive Mehrwerte in der Stadt.
Von Verbesserungen in der touristischen Infrastruktur, einem vielfältigen Programmangebot, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und einem erkennbaren wertschätzenden Stadtmarketing profitieren die Gäste. Dies bringt positive wirtschaftliche Effekte für lokale Unternehmen wie Restaurants, Einzelhändler und kulturelle Einrichtungen mit sich. Darüber hinaus kommen die Maßnahmen auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zugute.
Weiterhin trägt die Erhebung der Abgabe zu einer fairen Kostenverteilung bei, da auch Touristinnen und Touristen von den städtischen Einrichtungen und Dienstleistungen profitieren. Durch die Erhebung der Tourismus- und Kulturförderabgabe leisten sie ebenfalls einen Beitrag zur Finanzierung dieser städtischen Einrichtungen. Zugleich ist es eine geringe finanzielle Belastung für sie, die in der Regel keinen nennenswerten Einfluss auf die Entscheidung hat, die Stadt zu besuchen. In vielen Kommunen in Deutschland und darüber hinaus ist die Erhebung dieser Abgabe gängige Praxis.
Die Tourismus- und Kulturförderabgabe bietet der Stadt eine sinnvolle und gerechte Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren, die direkt zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur und Dienstleistungen in diesem Segment beitragen. Gleichzeitig wird die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt als touristisches Ziel gesteigert, was langfristig positive wirtschaftliche Effekte mit sich bringen kann.
Damit diese Intention auch nachhaltig verfolgt wird und nicht ohne weiteres von der Haushaltssituation der Stadt abhängt, wird ein Lenkungskreis „Tourismus- und Kulturförderung“ eingerichtet. Dieser Lenkungskreis ordnet die Einnahmen vorberatend einzelnen Handlungsfeldern zu, die dann bei rechtzeitiger Meldung in die Haushaltsplanung einfließen. Letztlich beschließt dann der Rat die Umsetzung der Maßnahmen über den Beschluss zur Haushaltssatzung. Die einzelnen Handlungsfelder umfassen Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Tourismus und Kultur sowie Veranstaltungs- und Dienstleistungsaufwendungen in diesen Bereichen.
Der Lenkungskreis soll neben den Aufgaben der Projektierung des Maßnahmenkataloges zugleich auch die Vernetzung und das engagierte Miteinander zahlreicher Akteure aus den Bereichen Kultur und Tourismus der Stadt fördern.