Straßenbegleitgrün

Gehölze und andere Anpflanzungen entlang von Straßen erfüllen wichtige Funktionen:

  • verkehrstechnisch: als Sicht-, Blend- und Windschutz
  • bautechnisch: unter anderem als Böschungssicherung
  • gestalterisch: beispielsweise zur landschaftsgerechten Einbindung der Straße

Aber Pflanzen leben und verändern sich ständig. Daher müssen Gehölzflächen an Straßen immer wieder gepflegt werden.

Gehölze dürfen nicht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden, indem sie die Sicht auf Schilder, Ampeln oder Kreuzungen verdecken.

Außerdem verlierenn kranke und alte Bäume ihre Standsicherheit und werden dann zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer.

Ein regelmäßiger Rückschnitt der Gehölze erhält die Funktion des Grüns neben der Straße.

Schmale Gehölzstreifen mit höchstens vier Reihen werden regelmäßig "geläutert". Einzelne Gehölze werden dabei entfernt, damit die verbleibenden neue Seitentriebe ausbilden.

Bei breiten Gehölzstreifen wird genau hingeschaut: Ist der Bestand noch jung, genügt ein gezieltes "Läutern" zur selektiven Förderung von dauerhaft stabilen Bäumen. Auch für ältere Bestände gilt als Ziel die Förderung von Dauerbäumen in einer mehrschichtigen, stabilen Bestandsstruktur. Nur bei älteren, überdichten und instabilen Beständen bleibt oft nur die Möglichkeit des abschnittweisen "auf den Stock setzen". Das heißt, dass Gehölze auf zehn bis zwanzig Zentimeter zurück geschnitten werden, damit sie neu austreiben und vitale Triebe bilden.

Zur Förderung einer stabilen Bestandstruktur sollen standsichere und erhaltenswerte Einzelbäume, Sträucher und Gehölzgruppen innerhalb der Pflegeabschnitte verbleiben.

Durch das abschnittsweise Vorgehen bei der Gehölzpflege haben Kleintiere und Insekten die Möglichkeit, sich auf die neue Situation einzustellen.

Die Gehölzpflege richtet sich nach den Vorgaben des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege und den Hinweisen für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen. Damit wird gewährleistet, dass die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes Berücksichtigung finden.

Die regelmäßige Gehölzpflege findet durch die Stadt Kalkar, aber auch durch Straßen.NRW im ständigen Dialog mit den Fach- und Naturschutzbehörden sowie den betroffenen Städten, Gemeinden und Anwohnern, statt.

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