Sperrmüll

Was ist Sperrgut?

Zum Sperrgut gehören sperrige Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstückes, die wegen ihres Umfangs und ihres Gewichts nicht in den Abfallbehältern (60 L, 120 L und 240 L Füllmenge) untergebracht werden können.

Zum Beispiel:

sperriges ALTMETALL sperriges ALTHOLZ ÜBRIGES
  • Fahrräder
  • Metallregale
  • Schubkarren
  • Eisenstangen (gebündelt)
  • Schränke ohne Glas/Spiegel
  • Tische, Schreibtische, Holzregale
  • Stühle, Sessel und Couchgarnituren ohne Polster
  • Spanplatten, die nicht dem Baumaterial zugeordnet werden können, wie Tischtennisplatten, Eisenbahnplatten
  • Matratzen
  • Plastikstühle
  • Plastiktische
  • Polstermöbel
  • Teppiche und Teppichböden (gerollt und gebündelt!)

Sperrgut sind Gegenstände, die bei einem Wohnungswechsel auch mitgenommen werden können.

Die sperrigen Gegenstände dürfen eine Größe von ca. 2 m nicht überschreiten.

Elektrogeräte

Sperrige Elektrogeräte müssen bereits seit dem 01.01.2006 beim Sperrmüll gesondert angemeldet werden.

Zum Beispiel:

  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Herde
  • Fernseher/Monitore
  • Rasenmäher (ohne Benzin und Öl)
  • Kühlgeräte

Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 30 cm werden über das Schadstoffmobil eingesammelt.

Zum Beispiel:

  • Mixer
  • Haartrockner
  • Telefon
  • Handy

Diese Elektrogeräte dürfen NICHT mehr in die Restmülltonne.

Kein Sperrgut

Nicht zum Sperrgut gehören u. a. folgende Gegenstände:

  • Kleinteile, die in die Mülltonnen passen
  • Sonderabfälle, wie z. B. flüssige Farbreste und Lacke, Autobatterien, Lösungsmittel, Leuchtstoffröhren (siehe gesonderte mobile Schadstoffsammlung im Entsorgungskalender)
  • Kfz-Teile (Reifen, Autositze, Auspuffrohre usw.)
  • Fenster und Türen, Fensterglas, Glas aus Türrahmen
  • Tapetenreste
  • Folie (Teichfolie, Silofolie etc.)
  • Holzpaletten
  • Gartenzäune (Jägerzaun, Maschendrahtzaun etc.)
  • Draht und Drahtgeflechte
  • Bahnschwellen, Palisaden
  • Kartonagen und Papprollen
  • Säcke/Kartons mit losem Inhalt
  • Kleidung, Kopfkissen, Oberbetten
  • Bauschutt oder Baustellenabfälle; dazu zählen u. a.
    • Rigipsplatten, Beton, Eternitplatten
    • Bausteine, Mauerbruch, Fliesen
    • Sanitärkeramik (Toiletten, Waschbecken, Badewannen etc.)
    • Bretter aus dem Baubereich (Dielenbretter, Schalbretter, Holzvertäfelungen, Holzbalken, Dachpappe, Laminat etc.)

Spermüll abholen lassen

Die Abfuhr des Sperrgutes findet mehrmals jährlich nach Anmeldung statt. Die genauen Abfuhrtermine erfahren Sie erst bei der Anmeldung.

Diese erfolgt über die MüllALARM-App, den QR-Code im Abfallkalender, online (www.schoenmackers.de/rund-um-service/sperrgutanmeldung) oder telefonisch zum Ortstarif unter 0281/473692-34.

Sollten Ergänzungen oder Rückfragen zur Sperrgutanmeldung nötig sein, können Sie unter Angabe Ihrer Auftragsnummer jederzeit telefonisch oder per E-Mail mit der Firma Drekopf in Kontakt treten.

Sperrmüll selbst beseitigen

Das Sperrgut können Kalkarer Einwohner (durch Personalausweis zu belegen) auch bei folgender Adresse kostenfrei anliefern:

Entsorgungszentrum Moyland, Alte Bahn 133, 47551 Bedburg-Hau
Telefon: 02824 92603
Öffnungszeiten: Montags - Freitags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Samstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Was ist Sperrmüll?

Die Entsorgung von Müll, der kein Sperrmüll ist, ist nicht kostenfrei. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.