Was ist Sondernutzung?
Grundsätzlich ist jede öffentliche Straße gewidmet, das heißt zum öffentlichen Gebrauch freigegeben. Zum Straßenraum gehören im Allgemeinen die Straßen, Fußwege, Radwege und Grünstreifen. Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken als Gemeingebrauch oder Anliegergebrauch genutzt, so handelt es sich um eine Sondernutzung.
Sondernutzungen sind zum Beispiel:
- Baustelleneinrichtungen
- Herausstellen von Stehtischen oder Tischen und Stühlen (Schankvorgarten)
- Veranstaltungen oder Märkte
- Jeglicher Handel auf Straßenland
- Fahrradständer
- Filmaufnahmen
- Gehwegüberfahrten
- Pflanzenbehälter
- Sonnenschirme
- Balkone, Erker, Kellerlichtschächte und ähnliches, wenn Sie in den Straßenraum ragen
- Verkaufs- und Informationsstände
- Stelltafeln
- Befahren von Fußgängerzonen
Diese Liste ist nicht abschließend. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die von Ihnen beabsichtigte Straßennutzung genehmigt werden muss, fragen Sie uns.
Antrag
Für Sondernutzungen wird auf Antrag eine Genehmigung erteilt. Durch die erteilte Genehmigung wird dem Antragsteller die Erlaubnis erteilt, öffentliche Straßen und Wege zur Durchführung der beantragten Veranstaltung über das normale Maß hinaus benutzen zu dürfen. Die Ausnahmegenehmigung wird in der Regel mit Auflagen versehen.
Der Antrag ist schriftlich bis drei Tage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt Kalkar zu stellen. Soweit es zur sachgerechten Beurteilung des Antrages erforderlich ist, sollen weitere schriftliche Erläuterungen, Zeichnungen und Pläne vorgelegt werden.
Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muß der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der Straße Rechnung getragen wird.
Unterlagen
Lagepläne, Skizzen und/oder Fotos
Formen der Antragstellung
Es ist ein schriftlicher Antrag einzureichen, der auch per Telefax gesendet werden kann.