Seit dem 01.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Wie schon der bisherige Ausweis enthält das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit auf einem sehr hohen Niveau gewährleisten.
Der Personalausweis schafft damit die Voraussetzungen für sicheres Online-Ausweisen und die sichere Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern mit Verwaltung und Unternehmen – nun auch im Internet. Der neue Ausweis kann genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis verwendet werden. Durch die Integration eines Computerchips kann man sich mit ihm aber auch einfach und zuverlässig in der Online-Welt ausweisen. Dafür ist die sogenannte Online-Ausweisfunktion - auch eID-Funktion genannt - integriert worden.
Um von Ihrem eigenen PC aus Informationen aus dem Speicher des Ausweises an Anbieter übertragen zu können, benötigen Sie ein handelsübliches Kartenlesegerät. Empfohlen werden vom BSI zertifizierte Kartenleser; diese erkennt man am aufgedruckten Personausweis-Logo.
Das Antragsverfahren
Wie bisher beantragen Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis, indem sie bei der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde persönlich erscheinen.
Deutsche im Ausland
Seit dem 01.01.2013 ist für im Ausland lebende Deutsche das Konsulat im entsprechenden Aufenthaltsland für die Ausstellung des Personalausweises zuständig. Zur Entlastung der Konsulate kann jedoch auch die örtliche Personalausweisbehörde - hier also das Bürgerbüro - diese Aufgabe übernehmen. Es werden dann jedoch zusätzliche Gebühren in Höhe von 13,00 Euro fällig. Zusätzlich sind eine Meldebescheinigung mit Staatsangehörigkeitsangabe sowie eine Personenstandsurkunde vorzulegen.
Kinder und Jugendliche
Auch für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden. Antragsteller sind in diesen Fällen die sorgeberechtigten Personen gemeinsam. Die Vorsprache eines Elternteils ist ausreichend, sofern die Zustimmungserklärung und eine Kopie eine Ausweisdokumentes des anderen Elternteils dabei vorgelegt wird. Bei alleinigem Sorgerecht ist für die Antragsstellung ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht erforderlich (nicht älter als ein halbes Jahr). Das Kind muss in jedem Fall persönlich erscheinen und ab dem 10. Lebensjahr auch eine Unterschrift leisten.
Foto, Fingerabdrücke
Der Antragsteller muss ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto vorlegen. Das Softwareprogramm prüft automatisch, ob das vorgelegte Foto verwendet werden kann.
Der Personalausweis wird seit 01.08.2021 mit Fingerabdrücken gefertigt. Die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgt auf die gleiche Weise wie bei der Beantragung des Reisepasses mittels elektronischem Lesegerät.
PIN, PUK und Sperrkennwort
Nach der Antragstellung erhalten Sie Ihre PIN, Ihren PUK sowie ein Sperrkennwort per Post zugesandt. Ohne Ihre PIN ist eine Nutzung der Onlinefunktion nicht möglich. Sie können die PIN jederzeit ändern; an Ihrem eigenen Computer mit Lesegerät oder in der Personalausweisbehörde. Die Onlinefunktion kann erst ab einem Alter von 16 Jahren genutzt werden. Jugendliche, die bei Antragstellung noch keine 15 Jahre und 9 Monate als sind, erhalten keinen PIN-Brief. Sie können aber mit Vollendung des 16. Lebensjahrs die Onlinefunktion einschalten lassen und bei der Personalausweisbehörde eine PIN setzen.
Das Ausgabeverfahren
Der Erhalt des Briefes mit Ihrer PIN, Ihrem PUK sowie dem Sperrkennwort bedeutet gleichzeitig, dass Ihr Ausweis beim Bürgerbüro abgeholt werden kann.
Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger der Personalausweisbehörde gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben.
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
---|---|
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre) | 22,80 € |
Personalausweis für Personen ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre) | 37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: 3 Monate) | 10,00 € |
nachträgliches Einschalten, Entsprerren der Onlinefunktion | gebührenfrei |
Änderung der PIN im Bürgerbüro (z.B. bei Vergessen) | gebührenfrei |
Änderung der Anschrift bei Umzug | gebührenfrei |
erste Änderung der Ausgabe-PIN in neue 6-stellige PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Onlinefunktion bei Vollendung 16. Lebensjahr | gebührenfrei |
Sperren bei Ausweisverlust | gebührenfrei |