Seit dem 01.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Wie schon der bisherige Ausweis enthält das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit auf einem sehr hohen Niveau gewährleisten.
Der Personalausweis schafft damit die Voraussetzungen für sicheres Online-Ausweisen und die sichere Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern mit Verwaltung und Unternehmen – nun auch im Internet. Der neue Ausweis kann genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis verwendet werden. Durch die Integration eines Computerchips kann man sich mit ihm aber auch einfach und zuverlässig in der Online-Welt ausweisen. Dafür ist die sogenannte Online-Ausweisfunktion - auch eID-Funktion genannt - integriert worden.
Um von Ihrem eigenen PC aus Informationen aus dem Speicher des Ausweises an Anbieter übertragen zu können, benötigen Sie ein handelsübliches Kartenlesegerät. Empfohlen werden vom BSI zertifizierte Kartenleser; diese erkennt man am aufgedruckten Personausweis-Logo.
Das Antragsverfahren
Wie bisher beantragen Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis, indem sie bei der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde persönlich erscheinen.
Deutsche im Ausland
Seit dem 01.01.2013 ist für im Ausland lebende Deutsche das Konsulat im entsprechenden Aufenthaltsland für die Ausstellung des Personalausweises zuständig. Zur Entlastung der Konsulate kann jedoch auch die örtliche Personalausweisbehörde - hier also das Bürgerbüro - diese Aufgabe übernehmen. Es werden dann jedoch zusätzliche Gebühren in Höhe von 13,00 Euro fällig. Zusätzlich sind eine Meldebescheinigung mit Staatsangehörigkeitsangabe sowie eine Personenstandsurkunde vorzulegen.
Kinder und Jugendliche
Auch für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden. Antragsteller sind in diesen Fällen die sorgeberechtigten Personen gemeinsam. Die Vorsprache eines Elternteils ist ausreichend, sofern die Zustimmungserklärung und eine Kopie eine Ausweisdokumentes des anderen Elternteils dabei vorgelegt wird. Bei alleinigem Sorgerecht ist für die Antragsstellung ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht erforderlich (nicht älter als ein halbes Jahr). Das Kind muss in jedem Fall persönlich erscheinen und ab dem 10. Lebensjahr auch eine Unterschrift leisten.
Digitale Passbilder: Neue Regelung ab dem 01. Mai 2025
Ab dem 01. Mai 2025 treten bundesweit neue Vorschriften für Passbilder in Kraft, um Manipulationen wie das sogenannte Morphing zu verhindern.
Morphing bezeichnet eine Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmolzen werden, sodass die Gesichtszüge mehrerer Personen in einem Bild kombiniert werden können. Um die Sicherheit bei der Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten zu gewährleisten, sind künftig ausschließlich digitale Passbilder für die Beantragung von allen Personaldokumenten (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepässe und vorläufiger Reisepass) zulässig.
Die neue Neuregelung basiert auf den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
Achtung: Passbilder für Führerscheinanträge sind von dieser Änderung ausgenommen!
Wo können Bürgerinnen und Bürger aus Kalkar digitale Passbilder erstellen lassen?
1. Zertifiziertes Fotostudio im Umkreis:
Lassen Sie Ihr Passbild in einem zertifizierten Fotostudio erstellen. Diese Studios übertragen die Fotos über eine sichere Verbindung direkt an die zuständige Behörde. Eine Liste solcher Fotostudios finden Sie beispielhaft unter www.e-passfoto.de.
2. Bürgerbüro Kalkar:
Ab dem 01. Juni 2025 können die digitalen Passbilder alternativ auch direkt bei der Beantragung vor Ort im Bürgerbüro erstellt werden. Dieser Service ist gebührenpflichtig.
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
---|---|
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre) | 22,80 € |
Personalausweis für Personen ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre) | 37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: 3 Monate) | 10,00 € |
nachträgliches Einschalten, Entsprerren der Onlinefunktion | gebührenfrei |
Änderung der PIN im Bürgerbüro (z.B. bei Vergessen) | gebührenfrei |
Änderung der Anschrift bei Umzug | gebührenfrei |
erste Änderung der Ausgabe-PIN in neue 6-stellige PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Onlinefunktion bei Vollendung 16. Lebensjahr | gebührenfrei |
Sperren bei Ausweisverlust | gebührenfrei |