Allgemeines
Bei Ihrer Anmeldung oder Ummeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Wenn zur Vorlage bei einer Behörde neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, stellen wir Ihnen eine Aufenthaltsbescheinigung aus.
Hierfür ist eine Vorsprache erforderlich. Sie kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Person vorzulegen. Ein Formular für eine Vollmacht ist etwas weiter unten auf dieser Seite verfügbar.
Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten (z. B. Arbeitsämtern, Banken usw.) als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Aus der Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist.
Erweiterte Meldebescheinigung
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur reinen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit. Sie kann beispielsweise für eine Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Notwendige Dokumente
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
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Meldebescheinigung | 9,00 € |
Erweiterte Meldebescheinigung | 9,00 € |