Die Stadt Kalkar nimmt die Aufgaben des Jobcenters im Kreis Kleve wahr. Zum Aufgabenspektrum gehören zum einen die Berechnung und Bewilligung des Bürgergeldes und zum anderen die Vermittlung in eine Erwerbstätigkeit oder Maßnahme. Rechtsgrundlage ist das zweite Sozialgesetzbuch (SGB II). Bitte folgen Sie der Verlinkung zu weiteren Informationen.