Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse

Hier können Sie die Jahresabschlüsse der Stadt Kalkar einsehen.

Allgemeines

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Kalkar zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW und der KomHVO NRW aufgestellt.