Höhe
Hundesteuern werden nach der "Hundesteuersatzung der Stadt Kalkar vom 31. August 1973" in der zurzeit gültigen Fassung erhoben.
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
ein Hund gehalten wird | 75,00 € |
zwei Hunde gehalten werden | 100,00 € je Hund |
drei oder mehr Hunde gehalten werden | 125,00 € je Hund |
ein oder mehr gefährliche/r Hund/e gehalten wird/werden | 600,00 € je Hund |
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden.
Hundean- und Abmeldungen
Weitere Informationen dazu und die Ansprechpartner finden Sie hier:
Hundeanmeldung
Hundeabmeldung
Das Formular für die An- und Abmeldung von Hunden können Sie etwas weiter unten finden. Sie können das Formular online ausfüllen und elektronisch einsenden.
Hundesteuerermäßigungen und Hundesteuerbefreiungen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Hundesteuerermäßigung bzw. -befreiung gewährt werden.