Allgemeines
Der Haushaltsplan stellt die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt dar und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung ihrer Aufgaben voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan, einen Finanzplan sowie in Teilpläne gegliedert. Der kommunale Haushalt gilt grundsätzlich dann als ausgeglichen, wenn die Aufwendungen durch die Erträge gedeckt werden können. Nachfolgend sind die entsprechenden Haushaltspläne zu finden.
Haushaltsplanentwurf 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 16. Dezember 2024 durch den Kämmerer aufgestellt und am 17. Dezember 2024 von der Bürgermeisterin bestätigt. Die Einbringung des Entwurfes erfolgte am 19. Dezember 2024 im Rat der Stadt Kalkar.
In der Zeit vom 6. Januar bis zum 20. Januar 2025 einschließlich können die Einwohner und Abgabenpflichtigen der Stadt Kalkar Einwendungen schriftlich bei der Bürgermeisterin der Stadt Kalkar erheben oder im Zimmer 308 des Verwaltungsneubaus in Kalkar zur Niederschrift erklären. Über Einwendungen beschließt der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung.
Den Entwurf zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für 2025 zum Herunterladen im pdf-Dateiformat finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.