Der Gewerbesteuersatz der Stadt Kalkar beträgt zur Zeit (ab 01.01.2017)
425 vom Hundert
Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbeertrag und der daraus resultierende Gewerbesteuermessbetrag, der der hebeberechtigten Stadt mitgeteilt wird.
Gegenstand der Besteuerung ist der Gewerbebetrieb. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Abgabenordnung, die Gemeindeordnung NRW und die jährliche Haushaltssatzung.