Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeiten will, benötigt vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Bescheinigung nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Hierdurch wird sichergestellt, dass jeder weiß, wie er sich im Krankheitsfall zu verhalten hat. Eine mögliche Ansteckungsgefahr über die verarbeiteten Lebensmittel auf die Verbraucher soll auf diese Weise vermieden werden. Die Bescheinigung erhalten Sie beim Kreis Kleve Gesundheitsangelegenheiten nach einer mündlichen und schriftlichen Belehrung.