Ein Führungszeugnis kann grundsätzlich nur persönlich durch den Antragsteller oder den gesetzlich Vertreter im Bürgerbüro beantragt werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich. Bringen Sie zur Beantragung bitte ein gültiges Ausweisdokument und bei erweiterten Führungszeugnissen auch die Bescheinigung der anfordernden Stelle mit.
Allgemeines
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 BZRG auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Dieses kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt werden.
Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im hiesigen Bürgerbüro zu beantragen.
Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Behördenführungszeugnis wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.
Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis dort auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Bitte setzen Sie sich vor der schriftlichen Antragstellung mit den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros – auch wegen der Gebührenbegleichung – in Verbindung.
Die Antrag stellende Person hat zudem die Möglichkeit, sich das Privatführungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz aushändigen zu lassen. Dies geschieht unter Vorlage des bei der Meldebehörde aufgenommenen und ausgehändigten Originalantrags sowie eines Lichtbildausweises.
Es ist außerdem möglich, einen Online-Antrag zu stellen. Die Website hierfür lautet https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels freigeschaltet haben müssen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der aufgeführten Website und über den Flyer, der im unteren Bereich der Seite als Download angeboten wird.
Neues Führungszeugnis
Das Bundesamt für Justiz erteilt jährlich rund 4,5 Millionen Führungszeugnisse. Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit wurde das Layout des Führungszeugnisses geändert:
- Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.
- Die Personendaten finden Sie ab jetzt immer oben rechts neben dem Adressfeld. Ebenfalls neu ist die Bezeichnung dieser Daten auf Deutsch, Englisch und Französisch.
- Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung, wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wurde in gleicher Weise neu gestaltet.
Erweitertes Führungszeugnis
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nur für einen ganz bestimmten Personenkreis erteilt.
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das „erweiterte Führungszeugnis“ verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
benötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Angabe des Geburtsnamens der Mutter
- Bei einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde geben Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde, den Verwendungszweck, das Aktenzeichen bzw. den zuständigen Sachbearbeiter an.
- Bescheinigung der anfordernden Stelle bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
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Ausstellung Führungszeugnis | 13,00 € |
Bei Mittellosigkeit des Antragstellers oder einem besonderen gemeinnützigen Verwendungszweck kann von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. Nachweise hierüber sind bei der Antragstellung vorzulegen.