Allgemeines
Die Stadt Kalkar stellt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine aus.
Jahres- und Fünfjahresfischereischeine kann jeder beantragen, der eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat. Das Prüfungszeugnis oder der bisherige Fischereischein ist bei der Antragstellung vorzulegen. Zudem wird pro Fischereischein ein Passfoto des jeweiligen Antragstellers benötigt. Ein entsprechendes Antragsformular ist etwas weiter unten auf dieser Seite vorhanden.
Alle Fischereischeine sind immer bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig, daher empfiehlt es sich, die Beantragung oder Verlängerung gleich zu Beginn eines Kalenderjahres vorzunehmen. Verlängerungen von Fischereischeinen können vorgenommen werden, solange noch leere Verlängerungsfelder auf dem Fischereischein verfügbar sind.
Jugendfischereischeine werden an Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren vergeben. Wer im Besitz eines Jugendfischereischeines ist, darf nur in Begleitung einer Person, die eine Fischerprüfung abgelegt hat und im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, angeln.
Ab einem Alter von 16 Jahren muss eine Prüfung abgelegt werden. Ab 13 Jahren ist die Anmeldung zu dieser bei der Kreisverwaltung Kleve möglich. Prüfungen finden in der Regel zum Frühjahr und Herbst statt.
Neben den Gebühren ist bei jeder Neuausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines auch eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Höhe der Gebühren bzw. der Fischereiabgabe können Sie der nachfolgenden Auflistung entnehmen.
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr | Fischereiabgabe |
---|---|---|
Erteilung eines Jahresfischereischeins | 8,00 € | 8,00 € |
Erteilung eines Fünfjahresfischereischeins | 24,00 € | 24,00 € |
Erteilung eines Jugendfischereischeins | 4,00 € | 4,00 € |
Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins | 5,00 € | keine |