Denkmalschutz, Denkmalpflege

Allgemeines

 

Dachsanierung des städtischen Museums Kalkar, 2012

Zum Zuständigkeitsbereich der Unteren Denkmalbehörde gehören Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Bodendenkmäler im Stadtgebiet Kalkar.

Als Handlungsgrundlage dient das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen. Alle Maßnahmen welche Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler oder bewegliche Denkmäler betreffen, sind erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen der näheren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern, soweit diese für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW sind mit einem entsprechenden Antragsvordruck zu stellen.

Die Hompage des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland bietet darüber hinaus viele nützliche Informationen für Besitzer von Baudenkmälern und für Kaufinteressenten denkmalgeschützter Bausubstanz. Für Bereiche Bodendenkmalschutz und Bodendenkmalbesitz hält die Homepage des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland viele nützliche Informationen bereit. 

 

Fragen oder Anregungen rund um das Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege können Sie gerne direkt an denkmal@kalkar.de richten.

 

Zuschussprogramme

Förderprogramm des Landes NRW

Für umfangreichere Maßnahmen gibt es seit 2018 wieder die Möglichkeit, sich bei der Bezirksregierung Düsseldorf für das Denkmalförderungsprogramm des Landes anzumelden. Ein Zuschuss kann nur für Restaurierungsmaßnahmen der denkmalgeschützten Substanz gewährt werden, Modernisierungen und Renovierungen werden nicht gefördert.

Anträge müssen bis zum  1. Oktober eines Jahres für eine Auszahlung im darauf folgenden Jahr gestellt werden.

Zum digitalen Antragsformular auf Denkmalförderung gelangen Sie hier.

Der nachfolgende Leitfaden gibt Ihnen eine Hilfestellung zu den Inhalten des Antrages:

Erläuterung zum Antrag auf Denkmalförderung

 

Stadtpauschale

Zur  Förderung kleiner denkmalpflegerische Maßnahmen stellen das Land und die Stadt Kalkar je zur Hälfte Fördermittel zur Verfügung. Hiermit können denkmalbedingte Mehrkosten bei der Sanierung und Instandsetzung eines Baudenkmals oder eines erhaltenswerten Gebäudes, welches im Geltungsbereich einer Denkmalbereichssatzung liegt, gefördert werden. Hierfür steht jedoch nur ein begrenzter Etat zur Verfügung, über dessen Bereitstellung zudem jährlich neu entschieden werden muss.

Ein Zuschussantrag kann bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden. Die Maßnahme muss grundsätzlich im Jahr der Beantragung auch abgeschlossen werden, es empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung.

Sonstige Fördermöglichkeiten
Wohnungsbauförderung

Förderung von Maßnahmen im Bestand können auch bevorzugt für Baudenkmäler in Anspruch genommen werden. Informationen erteilt die Abteilung Wohnungsbauförderung der Kreisverwaltung Kleve.

Darlehensförderung

Für gewerblich oder kulturell genutzte sowie religiöse Baudenkmäler besteht die Möglichkeit, zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung der Sanierung eines Denkmals oder sonstiger wertvoller und erhaltenswerter Bausubstanz über die NRW.Bank zu erhalten. Das Darlehen ist über ein beliebiges Kreditinstitut zu beantragen, das den Antrag an die NRW.Bank weiterleitet.

Zuschussprogramme sonstiger Institutionen

Neben der staatlichen Denkmalförderung gibt es private und gemeinnützige Institutionen, die den Erhalt von Kulturdenkmälern finanziell unterstützen, darunter z.B. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und die NRW-Stiftung. Unterstützt werden in der Regel aufwendige, restaurative Sanierungsmaßnahmen zur Rettung eines Denkmals, keine allgemeinen Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten.

Einen kurzen und informativen Überblick der Fördermöglichkeiten gibt die Broschüre des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (s. Links).

 

Fragen zu den einzelnen Förderprogrammen können Sie entweder direkt an denkmal@kalkar.de richten oder Sie wenden sich an die unten aufgeführte Ansprechpartnerin.

 

Steuerbescheinigungen

Für alle baulichen Maßnahmen, die zum Erhalt des Baudenkmals dienen, und zu seiner sinnvollen Nutzung aufgewendet werden, kann auf Antrag eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden. Diese dient zur Vorlage beim Finanzamt, um erhöhte steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können.

Die Ausstellung der Bescheinigung ist an dem Vorliegen verschiedener Voraussetzungen (denkmalrechtliche Sicherung des Objektes, Abstimmung der Maßnahme vor Beginn der Arbeiten und Antragstellung bei der Denkmalbehörde) gebunden. Es ist durchaus sinnvoll, sich frühzeitig mit dem zuständigen Denkmalpfleger in Verbindung zu setzen.

Bei Fragen zu Steuerbescheinigungen können Sie sich entweder direkt an denkmal@kalkar.de richten oder Sie wenden sich an die unten aufgeführte Ansprechpartnerin.

 

Ansprechperson

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