Bürgergeld - Fallmanagement

Der Fachbereich 3 - Bürgerdienste - der Stadt Kalkar ist als Jobcenter im Kreis Kleve zuständig für die Bewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) .

Der Umstellungsprozeß hin zum Bürgergeld ist seit 01.01.2023 sehr dynamisch, tagesaktuelle Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten Sie hier.

Haben Sie Fragen zu Förderungen oder zur Arbeitsvermittlung? Dann nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Sachbearbeiterin auf. Die Zuständigkeiten gliedern sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Haben Sie einen freien Arbeitsplatz zu besetzen? Wenden Sie sich bitte an eine der angegebenen Kontaktpersonen.

Auch künftig sind wir per E-Mail erreichbar. Übersenden Sie Ihre Unterlagen nach Möglichkeit als PDF, da wir elektronische Akten führen. Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Buchstaben  A, B, C, F, I, Ma,  N, O, P, Q, Sch, T, U, V, X,  ZFrau Monus
Buchstaben Frau Dorschu
Buchstaben D, E, H, K, L, Mb - Mz, YFrau Jäckel
Buchstaben G, J, R, S, Sch, St, W Frau Hell
  
  

Ansprechperson

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